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„Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Leipzig-Westsachsen

05. 12. 2023

Der derzeit bestandskräftige Regionalplan Leipzig-Westsachsen vom 16.12.2021 basiert in seinen Festlegungen zu Kapitel 5.1 „Energieversorgung“ noch auf den energiepolitischen Zielen des Freistaates Sachsen der Jahre 2012/2013. Mit dem fortgeschriebenen Energie- und Klimaprogramm 2021 hat die Sächsische Staatsregierung zwischenzeitlich neue klima- und energiepolitische Zielstellungen im Freistaat sowie diesbezüglich zu erreichende Ausbauziele bis 2030 beschlossen.

Weiterhin hat die Bundesregierung im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verbindliche Flächenziele für die einzelnen Bundesländer zum Ausbau mit Windkraftanlagen festgesetzt. Durch Änderung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG) vom 20.12.2022 verpflichtet sich der Freistaat Sachsen zur Ausweisung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung von mindestens 2% der Fläche bis zum 31.12.2027. Die Ausweisung der Flächen wurde den Regionalen Planungsverbänden als Pflichtaufgabe übertragen.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen den ersten Planentwurf (Rohentwurf) zur Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten Stellen zur Anhörung im Zeitraum vom 28.08. bis 27.10.2023 öffentlichen ausgelegt und durch Einstellung der Unterlagen in das Internet veröffentlicht. Im Zuge dieser Beteiligung hatte die Stadt Naunhof die Möglichkeit, zum Planentwurf bis einschließlich Freitag, 27.10.2023 eine Stellungnahme abzugeben.

Durch den Planungsverband wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass der erste Planentwurf als Rohentwurf die Herangehensweise bei den beabsichtigten regionalplanerischen Festlegungen erkennen lässt, aber noch kein vollständiges Planwerk bildet. Im Zuge des weiteren Verfahrens werden konkrete Festlegungen zu Vorranggebieten getroffen und eine Umweltprüfung durchgeführt.

Im Anhörungsverfahren konnte die Stadt Naunhof zu konkreten Fragestellungen zu bestehenden und geplanten Windkraft- und Photovoltaikanlagen eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahme wurde den Ortschaftsräten zur Anhörung vorgelegt und schließlich im Stadtrat am 26.10.2023 beschlossen und kann wie folgt zusammengefasst werden:

  • Beim Neubau von Windkraftanlagen muss ein Mindestabstand von 1000 m zu bestehenden Ortschaften zwingend eingehalten werden. 

  • Bestehende Windkraftanlagen, für welche der Standort durch einen Bebauungsplan ermöglicht wurde, dürfen nicht durch höhere Windkraftanlagen ersetzt werden, wenn der Mindestabstand von 1000 m zur Ortschaft nicht eingehalten wird. 

  • Da die Flächen der Stadt Naunhof außerhalb der Siedlungsbereiche durch Landwirtschaft, Wald- und Erholungsgebiete geprägt sind, sind bei der Überprüfung möglicher Gebiete für die Errichtung von Anlagen zur Energiegewinnung die vorhandenen Schutzgebiete (u.a. Landschafts- und Vogelschutz, Trinkwasserschutz) zu berücksichtigen.

  • Schwimmende Photovoltaikanlagen sollen auf zur Erholung genutzten Gewässern unzulässig sein.

  • Derzeit plant die Stadt Naunhof aufgrund der engen Zeitschiene noch keine eigenen Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien. 

Mit der abgegebenen Stellungnahme sollen nicht pauschal Projekte zur Herstellung von Windkraft- oder Photovoltaikanlagen abgewiesen werden, vielmehr besteht unsere Absicht darin, Standorte mit Rücksicht auf bestehende Wohnbebauung und andere zu schützende Bereiche auszuwählen und somit eine hohe Akzeptanz für die zweifelsohne notwendige Energiewende bei unseren Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen.

 

 
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