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Steuer- und Hebesätze der Stadt Naunhof

Folgende Hebesätze zur Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer werden in Naunhof angewendet:

  • Grundsteuer A: 380%
  • Grundsteuer B: 485%
  • Gewerbesteuer: 460%

 

Für Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuer verweisen wir auf unsere diesbezüglichen Satzungen.

 

 

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