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Notbetreuung in Kita und Schulhort

Naunhof, den 20. 04. 2020

Neue Allgemeinverfügung zur Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertagesstätten vom 17.04.2020

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erlässt in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) folgende Allgemeinverfügung. Diese gilt bis einschließlich 3. Mai.

 
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