Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Das Landratsamt Landkreis Leipzig, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt an Halter von gehaltenen Vögeln in den genannten Risikogebieten folgende Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung.
Es wird um Beachtung und Umsetzung gebeten.