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Verkehrssituation Wiesenstraße

Naunhof, den 13. 10. 2023

Die Wiesenstraße in Naunhof ist durch das Anliegen einer Schule und einer Kita zu Stoßzeiten am Morgen und Nachmittag eine vielbefahrene Straße.

Umso wichtiger ist es, dass sich alle Verkehrsteilnehmer/innen rücksichtsvoll verhalten. Insbesondere Fahrzeugführer/innen müssen auf das Einhalten der Vorfahrtsregeln und der Geschwindigkeitsbegrenzung achten sowie insbesondere auf ihr Halte- und Parkverhalten. 

Nach gut einem Jahr wurden die in 2022 vorgenommenen verkehrsrechtlichen Eingriffe einer rückschauenden Betrachtung unterzogen. Auf Initiative der Kindertagesstätte Zwergenland weist eine Geschwindigkeitsmessanlage in Höhe der Einrichtung Autofahrer/innen auf ihre gefahrene Geschwindigkeit hin. Gestattet sind maximal 30 km/h. 

Der Bereich zwischen Leipziger Straße bis zum Gerätehaus der Feuerwehr ist eine Parkverbotszone mit der Ausnahme „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“. Damit wird der Zweck verfolgt, dass Feuerwehrfahrzeuge und Rettungsdienst jederzeit schnellstmöglich ausrücken können. 

Was bedeutet „in gekennzeichneten Flächen erlaubt“? Im öffentlichen Verkehrsraum handelt es sich bei einer Parkplatzmarkierung um ein Verkehrszeichen gem. § 39 StVO. Entsprechend ist dort ein Einhalten der Parkplatzlinien beim Abstellen des Fahrzeuges zum Zwecke des Parkens bindend. Auch beim Abstellen des Fahrzeuges auf dem Parkstreifen (bauliche Kennzeichnung) ist zwingend darauf zu achten, nur auf diesem zu parken und nicht auf die Fahrbahn hinauszuragen. 

Aktuell hat das Ordnungsamt beim Landkreis Leipzig als untere Straßenverkehrsbehörde und damit zuständig für die Verkehrsbeschilderung an der Leipziger Straße den Austausch des Vorfahrtszeichens gegen ein Stoppschild beantragt. Grund hierfür ist ein Vorschlag aus der Elternschaft zum Schutz der Schüler/innen, Kitakinder sowie der Allgemeinheit.

Um die Wiesenstraße überqueren zu können, müssen die z.T. auch kleinen Fußgänger/innen auf den Verkehr aus drei Richtungen achten. Durch parkende Fahrzeuge am Anfang der Wiesenstraße ist die Sicht eingeschränkt. Mit einem Stoppschild müssten alle Fahrzeuge zukünftig an der Haltelinie für ca. 3 Sekunden (alle Räder müssen vollständig zum Stillstand kommen) anhalten, auch, wenn kein anderes Fahrzeug sichtbar ist. Erst, wenn der Weg frei ist, darf man weiterfahren. Dies würde allen Verkehrsteilnehmer/innen Zeit und Raum – und damit Sicherheit - verschaffen. Auch haben Personen, die die Fahrbahn zu Fuß überqueren, Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Das heißt, der Abbiegende muss auf Fußgänger/innen besondere Rücksicht nehmen und, soweit nötig, warten. Hier der wiederholte Aufruf: bitte bewegen Sie sich umsichtig und vorschriftsgemäß.

 

 
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