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Baumaßnahme Großsteinberger Straße - Verkehrsschilder umzustellen oder zu entfernen, ist strafbar

05. 10. 2023

Mit Beginn der Baumaßnahme in der Großsteinberger Straße können Anwohner/innen und Anlieger/innen des Wohngebietes rund um das Altenpflegeheim Charlotte Winkler nur noch über die Lenaustraße und den Kornweg zu ihren Grundstücken gelangen. 

Leider wurde bereits nach reichlich einer Woche mehrfach festgestellt, dass Poller auf dem Geh-/Radweg (Teilbereich Kornweg) in Richtung Klingaer Straße entfernt worden sind oder Leitbarken fehlen bzw. immer wieder verschoben werden. 

Das Umstellen oder Entfernen eines Straßenschildes kann als ein versuchter Diebstahl nach § 242 StGB gewertet werden. 

Handelt es sich um ein Verkehrszeichen nach der StVO, kommt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB in Betracht, da das umgestellte Schild an der vorgesehenen Stelle nicht mehr befolgt werden kann und an neuer Stelle zur Befolgung führt, die so nicht veranlasst ist. In jedem Fall kann dies nicht unerhebliche Gefahrensituationen herbeiführen. Der Strafrahmen für beide Delikte liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe.

Bitte schaffen Sie hierfür Bewusstsein. 

 

 
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