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Personaldokumente und deren Beantragung

Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass

 

Gemäß §1 Abs.1 Personalausweisgesetz sind alle Bürger verpflichtet ab dem 16. Lebensjahr ein Personaldokument zu besitzen (Personalausweis oder Reisepass).

 

Einen zweiten Reisepass (Gültigkeit 6 Jahre) können dienstlich-Reisende mit Bestätigung des Arbeitgebers beantragen.

 

Mit der Geburt eines Bürgers kann ein Kinderreisepass (max. bis einen Tag vor dem 12. Lebensjahr gültig), Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Bei der Beantragung ist die Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten vorzulegen.

 

Seit 1. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis. Ausweisdaten, die bisher optisch vom Dokument ablesbar waren, sind jetzt zusätzlich in einem Chip gespeichert. Damit können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen.

Die alten Personalausweise behalten bis zum vorgesehenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

 

Bei der Beantragung der Dokumente ist erforderlich:
persönliches Erscheinen des Antragstellers
Vorlage der Geburts- oder Eheurkunde
Vorlage des bisherigen Dokumentes
ein biometrisches Lichtbild
die Zustimmungserklärung der / des gesetzlichen Vertreter/s (für einen Personalausweis bei Kindern unter 16 Jahren bzw. für einen Reisepass  bei Jugendlichen unter 18 Jahren)

 

Die Kosten für die Ausstellung eines Dokumentes betragen:
Personalausweis bis vollendeten 24. Lebensjahr – 22,80 €
Personalausweis ab vollendeten 24.Lebensjahr –  37,00 €
ePass bis vollendeten 24. Lebensjahr – 37,50 €
ePass ab vollendeten 24.Lebensjahr – 60,00 €
Kinderreisepass – 13,00 €
Verlängerung Kinderreisepass – 6,00 €

 

Die Erstellung von Personalausweisen dauert ca. 3 Wochen und von Reisepässen ca. 4 Wochen.


Wer ab dem 16. Lebensjahr kein gültiges Personaldokument besitzt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann nach PAuswG mit 3.000 € und nach dem PassG mit 5.000 € Bußgeld geahndet werden.

 

Auch im Hinblick auf die anstehende Ferien- / Urlaubszeit weisen wir darauf hin, Ihre Ausweisdokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

Bei einer bevorstehenden Auslandsreise erhalten Sie aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen bei den jeweiligen Auslandvertretungen der Länder oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de)

 

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