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Personaldokumente und deren Beantragung

Gemäß §1 Abs.1 Personalausweisgesetz sind alle Bürger verpflichtet ab dem 16. Lebensjahr ein gültiges Personaldokument zu besitzen (Personalausweis oder Reisepass).
 
Mit der Geburt eines Bürgers kann bereits ein Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.  

Einen zweiten Reisepass (Gültigkeit 6 Jahre) können dienstlich-Reisende mit Bestätigung des Arbeitgebers beantragen.
 
Zur Beantragung der Dokumente wird folgendes benötigt:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- das bisherige Dokument
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Vorlage der Geburts- o. Eheurkunde, wenn sie im Meldeamt Naunhof nicht schonmal vorlag

 

Zur Beantragung der Dokumente für minderjährige Personen:
- ggfs. das bisherige Dokument
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Vorlage der Geburtsurkunde, wenn sie im Meldeamt Naunhof nicht schonmal vorlag
- Zustimmungserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten oder
- bei alleinigem Sorgerecht: Gerichtsbeschluss über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
  oder Negativbescheinigung vom Jugendamt
- bitte die Körpergröße und Augenfarbe vorher schon prüfen
 
Die Kosten und die Gültigkeit der Dokumente:

 

Personaldokument     Gebühr     Gültigkeitsdauer
Kinderreisepass für unter 12 Jahren 13,00€  1 Jahr
Verlängerung Kinderreisepass 6,00€ 1 Jahr
Personalausweis unter 24 Jahre 22,80€ 6 Jahre
Personalausweis ab 24 Jahre 37,00€ 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis 10,00€  3 Monate
Reisepass für unter 24 Jahre 37,50€  6 Jahre
Reisepass ab 24 Jahren 60,00€ 10 Jahre
Reisepass im Expressverfahren Grundgebühr RP s.o. + 32,00€      


                       
        
       
       
        
    

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitungsdauer:
Die grundsätzliche Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt unter normalen Voraussetzungen für den Personalausweis ca. 2-3 Wochen und für den Reisepass ca. 4 Wochen.
Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens vor den Ferien kann es sein, dass die Produktion in dieser Zeit ein paar Wochen länger dauern kann.

 

Kinderreisepässe und vorläufige Personalausweise werden bei Vorliegen aller Unterlagen sofort ausgestellt.

 

Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen Expressreisepass zu beantragen.
Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen, sofern der Antrag bis 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag (in einem Bundesland), wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag (Montag bis Freitag) vorgenommen.


Hinweise:
Auch im Hinblick auf die anstehende Ferien- / Urlaubszeit weisen wir darauf hin, Ihre Ausweisdokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Bei einer bevorstehenden Auslandsreise erhalten Sie aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen bei den jeweiligen Auslandvertretungen der Länder oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de)

Die Bezahlung der Dokumente kann mit Bargeld oder EC-Karte vor Ort erfolgen.

 

Die notwendigen Formulare "Formular Vollmacht zur Abholung" und "Zustimmungserklärung" finden Sie in unserem Formularservice.

 

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