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Personaldokumente und deren Beantragung

Gemäß §1 Abs.1 Personalausweisgesetz sind alle Bürger verpflichtet ab dem 16. Lebensjahr ein gültiges Personaldokument zu besitzen (Personalausweis oder Reisepass).
 
Mit der Geburt eines Bürgers kann bereits ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.  

Einen zweiten Reisepass (Gültigkeit 6 Jahre) können dienstlich-Reisende mit Bestätigung des Arbeitgebers beantragen.
 
Zur Beantragung der Dokumente wird folgendes benötigt:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- das bisherige Dokument
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Vorlage der Geburts- o. Eheurkunde, wenn sie im Meldeamt Naunhof nicht schonmal vorlag

 

Zur Beantragung der Dokumente für minderjährige Personen:
- ggfs. das bisherige Dokument
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Vorlage der Geburtsurkunde, wenn sie im Meldeamt Naunhof nicht schonmal vorlag
- Zustimmungserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten oder
- bei alleinigem Sorgerecht: Gerichtsbeschluss über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Negativbescheinigung vom Jugendamt
- bitte die Körpergröße und Augenfarbe vorher schon prüfen
 
Die Kosten und die Gültigkeit der Dokumente:

 

Personaldokument    Gebühr    Gültigkeitsdauer
Personalausweis unter 24 Jahre22,80€6 Jahre
Personalausweis ab 24 Jahre37,00€10 Jahre
vorläufiger Personalausweis10,00€ 3 Monate
Reisepass für unter 24 Jahre37,50€ 6 Jahre
Reisepass ab 24 Jahren70,00€10 Jahre
Reisepass im ExpressverfahrenGrundgebühr RP s.o. + 32,00€     


                       
        
       
       
        
    

 

 

 

 

Bearbeitungsdauer:
Die grundsätzliche Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt unter normalen Voraussetzungen für den Personalausweis ca. 3 Wochen und für den Reisepass ca. 6 Wochen.
Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens vor den Ferien kann es sein, dass die Produktion in dieser Zeit ein paar Wochen länger dauern kann.

 

Vorläufige Personalausweise werden bei Vorliegen aller Unterlagen sofort ausgestellt.

 

Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen Expressreisepass zu beantragen.
Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen, sofern der Antrag bis 11:30 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, für die Bearbeitung fünf Werktage. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag (in einem Bundesland), wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag (Montag bis Freitag) vorgenommen.


Hinweise:
Auch im Hinblick auf die anstehende Ferien- / Urlaubszeit weisen wir darauf hin, Ihre Ausweisdokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Bei einer bevorstehenden Auslandsreise erhalten Sie aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen bei den jeweiligen Auslandvertretungen der Länder oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de)

Die Bezahlung der Dokumente kann mit Bargeld oder EC-Karte vor Ort erfolgen.

 

Aufgrund der geänderten Passverordnung und dem Passgesetz werden ab dem 01.01.2024 keine Kindereisepässe mehr ausgestellt.

 

Die notwendigen Formulare "Formular Vollmacht zur Abholung" und "Zustimmungserklärung" finden Sie in unserem Formularservice.

 

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