Steuer- und Hebesätze der Stadt Naunhof
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
Für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 480 %
der Steuermessbeträge;
b) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf 327 %
der Steuermessbeträge.
Für die Gewerbesteuer auf 460 %
der Steuermessbeträge.
Für Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuer verweisen wir auf unsere diesbezüglichen Satzungen.