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Kontrollen am Fußgängerüberweg

Naunhof, den 05. 06. 2023

In den vergangenen Wochen wurden am Fußgängerüberweg im Bereich der Bahnhofstraße in Naunhof Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen durchgeführt. Das Ordnungsamt erhielt Hinweise, dass Fahrzeugführer/innen hier nicht entsprechend anhalten um den Fußgängerverkehr passieren zu lassen. Dieser Verdacht konnte sich im Rahmen der Kontrollen nicht bestätigen. Auch in den Zeiten nach Unterrichtsende, in denen es zu einem erhöhten Fußgängerverkehr im Bereich des Bahnhofes kam, hielten sich alle Verkehrsteilnehmer/innen an die geltenden Bestimmungen.

Generell haben Fußgänger/innen am Fußgängerüberweg vor allen anderen Verkehrsteilnehmenden (außer Schienenfahrzeugen) Vorrang. Möchte ein/e Fußgänger/in erkennbar den Zebrastreifen überqueren, dürfen Autos nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und müssen gegebenenfalls anhalten. Andernfalls droht ein Bußgeld von 80 Euro. Fußgänger/innen müssen den Überweg erkennbar benutzen wollen, was man im Zweifel immer annehmen sollte, wenn sich jemand zu Fuß einem Zebrastreifen nähert. Fußgänger/innen sollten allerdings nicht blindlings auf ihr Vorrecht vertrauen und müssen sich vergewissern, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können.
Auch an dieser Stelle gilt: Ständige Vorsicht und vor allem gegenseitige Rücksichtnahme.

 

 

Bild zur Meldung: Kontrollen am Fußgängerüberweg

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