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Änderung des Sächsischen Kostenverzeichnisses – Erhöhung der Mahngebühren

01. 03. 2024

Die Kämmerei und der Eigenbetrieb Wasserversorgung machen alle Zahlungspflichtigen darauf aufmerksam, dass für Forderungen mit einer Fälligkeit nach dem 01.01.2024 ab sofort höhere Mahngebühren anfallen werden.

Durch Artikel 2 Absatz 2 des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses vom

28. November 2023 wurde das Sächsischen Kostenverzeichnis geändert.

Als Folge dessen sind für Mahnungen ab dem ersten Tag des Zahlungsverzuges Mahngebühren ab 8,00 € zu erheben.

 

Um eine reibungslose Zuordnung von Einzahlungen zu garantieren, muss bei Überweisungen dringend das auf dem Bescheid ausgewiesene Aktenzeichen:  XXX/ XXX/A020/VGA angegeben werden.

Kann keine Zuordnung der Einzahlung erfolgen, erfolgt eine Rückbuchung der Zahlung und das Mahnverfahren wird aktiv.

 

Um Zahlungsrückstände zu vermeiden, können Sie gern am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. SEPA-Lastschriftmandate können in der Wasserversorgung erteilt oder das entsprechende Formular auf der Website der Stadt Naunhof heruntergeladen werden.

 

 
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