Änderung des Sächsischen Kostenverzeichnisses – Erhöhung der Mahngebühren

01.​03.​2024

Die Kämmerei und der Eigenbetrieb Wasserversorgung machen alle Zahlungspflichtigen darauf aufmerksam, dass für Forderungen mit einer Fälligkeit nach dem 01.01.2024 ab sofort höhere Mahngebühren anfallen werden.

Durch Artikel 2 Absatz 2 des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses vom

28. November 2023 wurde das Sächsischen Kostenverzeichnis geändert.

Als Folge dessen sind für Mahnungen ab dem ersten Tag des Zahlungsverzuges Mahngebühren ab 8,00 € zu erheben.

 

Um eine reibungslose Zuordnung von Einzahlungen zu garantieren, muss bei Überweisungen dringend das auf dem Bescheid ausgewiesene Aktenzeichen:  XXX/ XXX/A020/VGA angegeben werden.

Kann keine Zuordnung der Einzahlung erfolgen, erfolgt eine Rückbuchung der Zahlung und das Mahnverfahren wird aktiv.

 

Um Zahlungsrückstände zu vermeiden, können Sie gern am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. SEPA-Lastschriftmandate können in der Wasserversorgung erteilt oder das entsprechende Formular auf der Website der Stadt Naunhof heruntergeladen werden.