News-Ticker

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Windkraft in Naunhof

Wie sehen die nächsten konkreten Schritte der Stadt aus?

  • Beschluss der Fragestellung zum Bürgerentscheid "Wind" November/Dezember vom Stadtrat

  • Durchführung Bürgerentscheid "Wind" im ersten Quartal 2026

 

Die Stadt Naunhof lädt alle Interessierten ein, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen!

Arbeitsgruppe Wind

Während das Bürgerbegehren gegen den Bau weiterer Windkraftanlagen vom 26. November 2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Landkreis Leipzig) und der Landesdirektion Sachsen aus verschiedenen Gründen für unzulässig befunden wurde, führt die Stadt Naunhof das Thema konstruktiv weiter. Mit dem Beschluss zur Bildung einer Arbeitsgruppe „Wind“ vom 16.04.2025 legten Naunhofs Stadtverwaltung und Stadtrat den Grundstein dafür. Ziel der Arbeitsgruppe war, eine rechtskonforme Fragestellung für einen Bürgerentscheid zum Standpunkt der Stadt Naunhof bezüglich der eventuellen Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet zu erarbeiten.


Das erste Treffen der Arbeitsgruppe fand am 24. September 2025 statt. Beim zweiten Treffen am Montag, den 20. Oktober 2025, einigten sich die 15 Teilnehmenden – Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates, der Ortsvorsteher der Ortsteile, der Bürgerinitiative „Gegenwind“ sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger – unter Begleitung einer Anwaltskanzlei einstimmig und auf die zukünftige Fragestellung für den geplanten Bürgerentscheid:

 

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Naunhof im Rahmen ihres Einvernehmens nach § 36 BauGB alle rechtlich und tatsächlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet zu verhindern, mindestens aber in ihren Auswirkungen einzuschränken?“

 

Der Stadtrat soll diese Fragestellung in eine seiner nächsten Sitzungen im November/Dezember offiziell beschließen. 
Bis zur planmäßigen Durchführung des Bürgerentscheides im ersten Quartal 2026 wird die Stadtverwaltung Naunhof ihren Bürgerinnen und Bürgern weitere Informationen bereitstellen. Diese werden sowohl Hinweise zur Durchführung des Bürgerentscheides für alle mündigen Altersgruppen als auch eine Bandbreite an sachlichen Informationen zum Für und Wider der Fragestellung enthalten. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern eine fundierte Grundlage für eine wohlüberlegte und tragfähige Entscheidung zu bieten.
 

Zur Arbeitsgruppe

Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner waren aufgerufen, sich für die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe „Wind“ zu bewerben. Das Bewerbungsverfahren ist seit 31. Juli 2025 abgelaufen und die Mitglieder der Arbeitsgruppe wurden aus 19 Bewerbern ausgelost. 

 

Die Arbeitsgruppe „Wind“ setzt sich wie folgt zusammen:

  • Jeweils ein Vertreter der Stadtratsfraktionen

  • Ortsvorsteher aller 4 Ortschaftsräte 

  • Zwei Vertreter der Bürgerinitiative Gegenwind (Einwohner der Gemeinde gemäß SächsGemO)

  • 6 weitere Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Naunhof

 

 

Wir danken Ihnen für Ihre Bewerbungen und Ihr Engagement für unsere Stadt!

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter  zur Verfügung.

Stellungnahme der Stadt Naunhof (vom 29.08.2025)

Die Stadt Naunhof hat ihre Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ am 29.08.2025 fristgemäß abgegeben. 

Gern stellen wir Ihnen als Stadtverwaltung diese Unterlagen zur Einsicht als pdf-Download zur Verfügung.

 

Handreichung des Landkreises Leipzig zu Windenergie- & PV-Anlagen

Zur Unterstützung in der derzeit laufenden Diskussionen um Windenergie- & PV-Anlagen hat der Landkreis Leipzig zwei Handreichungen im PDF-Format vorbereitet, die auch auf der Webseite des Landkreises Leipzig abrufbar sind.

 

Die erste zur finanziellen Beteiligung an PV- & Windenergieanlagen inkl. dem neuen Ertragsbeteiligungsgesetz behandelt u.a. Fragen wie

  • Wer hat Anspruch auf welche Zahlung?

  • Was ist das Ziel des Gesetzes?

  • Wie kann der Nutzen für die Gemeinde maximiert werden?

 

Die zweite zu Planung und Betrieb von Windenergieanlagen liefert bspw. Antworten dazu,

  • mit wie vielen Anlagen im Landkreis zu rechnen ist,

  • wie Bürger beteiligt bzw. informiert werden können oder

  • welche Ansprechpartner Ihnen beratend zur Verfügung stehen.


Außerdem finden Sie ergänzend die FAQ - Windenergie von der sächsischen Energieagentur zum Download im PDF-Format. In diesen sind bei Bedarf rechtliche, technische und weitere Fragen im Detail erläutert.


In jedem Fall stehen Ihnen Herr Haak (-1065) oder Herr Jaumann (-1066) gern beratend bzw. informierend zur Seite.

Einwohnerversammlung vom 20.05.2025

Die Stadt Naunhof lud Bürgerinnen und Bürger von Naunhof und den Ortsteilen zur Einwohnerversammlung zum Thema Windkraft in Naunhof ein:

 

Datum: Dienstag, 20. Mai 2025 
Uhrzeit: Start 17:30 Uhr, Ende ca. 20:00 Uhr
Ort: Parthelandhalle Naunhof


Folgende Teilnehmer waren geladen:

  • Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen (Download Präsentation)

  • Landratsamt Landkreis Leipzig, Sachgebiet Immissionsschutz (Download Präsentation)

  • SAENA Sächsische Energieagentur GmbH (Download Präsentation)

  • Bürgermeisterin und Vertreter der Stadtverwaltung Naunhof

  • Außerdem geladen: Stadtrat Naunhof, Ortsvorsteher der Ortsteile

 

Die Präsentationen der Teilnehmer sind zum Nachlesen im pdf-Format jeweils zum Download hinterlegt.

Vorhabensträger waren zu dieser Einwohnerversammlung nicht geladen, um den Schwerpunkt auf die aktuellen Prozessschritte der Teilfortschreibung des Regionalplanes, gesetzliche Richtlinien und Handlungsmöglichkeiten zu setzen.

 

Es waren ca. 150 Bürgerinnen und Bürger von Naunhof und den Ortsteilen zu Gast. 
Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme!


Anna-Luise Conrad
Bürgermeisterin Naunhof

Abgabe von Stellungnahmen bis 11. Juni 2025

Auf der Webseite http://www.rpv-westsachsen.de veröffentlicht der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 12. Mai bis einschließlich 11. Juli 2025 den aktuellen Planentwurf zur „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“, den Umweltbericht und nach Einschätzung der planaufstellenden Stelle weitere Unterlagen zur Raumempfindlichkeit in Landschaftsschutzgebieten sowie besonders bedeutsame Bereiche für windenergiesensible Arten.

 

Im genannten Zeitraum können Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht abgegeben werden. Dafür werden folgende Möglichkeiten angeboten:

  • Elektronische Übermittlung per E-Mail an:

  • Schriftliche Zusendung an: Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen, Regionale Planungsstelle, Bautzner Straße 67A, 04347 Leipzig

  • Mündliche Übermittlung zur Niederschrift während der Dienstzeiten in den Dienststellen (bitte www.rpv-westsachsen.de entnehmen)

  • Online-Beteiligung mittels Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (Zugang über www.rpv-westsachsen.de), worüber Stellungnahmen zu gezielt einzelnen Textstellen möglich sind, zusätzliche Dokumente hochgeladen, sowie Karten heruntergeladen werden können. Hierfür ist eine Registrierung im Beteiligungsportal notwendig.

     

Zusätzlich liegen die Planunterlagen zur Einsichtnahme und Abgabe von Stellungnahmen für alle natürlichen und juristischen Personen öffentlich in den jeweiligen Dienststellen aus.

Beteiligungsentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplanes zum Download vom 28.03.2025

Nach der Veröffentlichung des Planungsentwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalplans Leipzig- Westsachsen am 28. März 2025 haben wir alle der Stadt Naunhof vorliegenden Unterlagen inklusive Karten, Textteil und Umweltbericht zum Download bereitgestellt.

 

Der Planungsverband Westsachsen weist ausdrücklich darauf hin, dass die derzeit dargestellten Vorranggebietsausweisungen Vorschlagscharakter als Grundlage für das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren tragen und somit keine Letztentscheidungen bilden. Bei der Ausarbeitung der Ausweisungsvorschläge habe er großen Wert darauf gelegt, eine „regionale Ausgewogenheit“ mit der Vermeidung teilräumlicher Überlastungseffekte zu sichern. Maßgebliche Kriterien bildeten dabei die Einhaltung eines 1 000-m-Siedlungsabstands bei einer Rotor-out-Regelung sowie kommunale Entwicklungsinteressen.

 

Trotz aller Anstrengungen verbleiben natürlich Konfliktpositionen, die wir letztendlich nur gemeinsam mit dem Regionalen Planungsverband bewältigen können.

 

Weitere Informationen auf:

Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen: https://www.rpv-westsachsen.de

Landkreis Leipzig: https://www.landkreisleipzig.de/

Faktencheck der Stadt Naunhof vom 26.03.2025

Viele Fragen aus den Sitzungen des Stadtrats vom 06.02. und 13.02.2025 und eine Vielzahl an schriftlichen sowie persönlichen Anfragen bei der Stadtverwaltung sollen mithilfe des folgenden kurzen Faktenchecks von uns als Stadtverwaltung beantwortet werden und einen Überblick zu dem sehr komplexen Thema geben.

 

Aktuelle Situation

Welche Windkraftanlagen gibt es bereits in Naunhof und Belgershain?

In Naunhof und Belgershain existieren zurzeit vier Bestandsanlagen. Alle vier Anlagen sind Privatanlagen, zwei auf der Gemarkung Threna und zwei auf der Gemarkung Fuchshain.

 

Welche Windkraftanlagen befinden sich derzeit in Planung?

Laut Anzeigen eines Vorhabensträgers sind derzeit sechs bis acht weitere Anlagen zwischen Naunhof, Fuchshain und Belgershain in Planung. Weitere Vorhaben sind der Stadtverwaltung bisher nicht bekannt.

 

Welche Flächen sind derzeit von möglichen Planungen betroffen?

Aktuell sind Flächen der Gemarkung Naunhof, Ortsteil Fuchshain sowie der Gemarkung Threna betroffen. Weitere Flächen werden mit Fortschreibung des Regionalplans (https://www.rpv-westsachsen.de/) ausgewiesen werden, um das gesetzlich vorgegebene 2 % Flächenziel zu erreichen.

Die Stadt geht weiter davon aus, dass auch weitere Flächen in Erdmannshain und Albrechtshain von Interesse sein könnten, da diese bereits durch einen Vorhabensträger angefragt wurden.

Die konkret angedachten und zu beplanenden Flächen werden erst mit öffentlicher Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des Regionalplans am 28.03.2025 veröffentlicht.

 

Welche der in einer möglichen Planung befindlichen Flächen sind im Eigentum der Stadt?

Keine der Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt. Alle Flächen befinden sich im Privatbesitz.

Ob und wie eventuell bestehende Vorverträge zwischen den Vorhabensträgern und den Privateigentümer geschlossen wurden, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt. Ebenso unbekannt sind die Inhalte solcher Verträge.

 

Welche konkreten Vorhaben (in Bezug auf die Gemarkung Naunhof) wurden bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landratsamt Landkreis Leipzig) bisher eingereicht?

Nach dem jetzigen Kenntnisstand der Stadt (26.03.2025) liegen im Moment keine konkreten Genehmigungsvorhaben beim Landratsamt vor.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Was ist der Regionale Planungsverband und welche Aufgaben hat dieser inne?

Die Regionalen Planungsverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind nach § 4 Abs.1 SächsLPlG (Landesplanungsgesetz) in ihren räumlichen Zuständigkeitsbereichen für die Aufstellung des Regionalplans zuständig. Der für Naunhof zuständige und verbindlich geltende Regionalplan, ist der Regionalplan Leipzig- Westsachsen. Die zuständige Behörde ist der Regionale Planungsverband Leipzig – Westsachsen.

Der Regionalplan konkretisiert die Ziele von Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung von Teilräumen des jeweiligen Bundeslandes.

Das Handeln des Regionalen Planungsverbandes basiert auf landesrechtlichen Vorschriften.

 

Wer, wann und wie weist potenzielle Flächen für Windenergie aus?
Der Bund verpflichtete seit dem 01.02.2023 mit dem sog. Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) die Länder zur Ausweisung von Windenergieflächen. Der Freistaat Sachsen entschied sich zur Erreichung des Ziels von 2 % bereits bis 31.12.2027 geeignete Flächen auszuweisen. Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen ist vom Freistaat Sachsen beauftragt den derzeitig gültigen Regionalplan anzupassen (gültig seit 02.08.2021). Eine erste öffentliche Auslegung der Fortschreibung zum Regionalplan erfolgt am 28.03.2025. Dieser Entwurf ist für alle Bürger und Behörden öffentlich einsehbar und wird in öffentlicher Sitzung am 28.03.2025 beschlossen.

 

Welche Behörden sind im Rahmen von möglichen Genehmigungsverfahren zu beteiligen bzw. zuständig?

Landratsamt Landkreis Leipzig

https://www.landkreisleipzig.de/

 

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Archivstraße 1, 01097 Dresden

Tel. 0351 564-0

E-Mail:

                       

Werden bestehende Windkraftanlagen in das 2-%-Flächenziel eingerechnet?
Bestehende Anlagen werden nicht in das 2-%-Flächenziel einbezogen. Das hat der Gesetzgeber entsprechend festgelegt.

 

Zuständigkeiten der Stadt Naunhof

Kann die Gemeinde Flächen verweigern oder gezielt ausweisen?

Die Stadt kann nur Flächen selbst ausweisen, wenn diese in ihrem Eigentum sind. Die Steuerungsmöglichkeiten für die Stadt sind daher stark begrenzt.

Die Stadt hat die Möglichkeit durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) entsprechend eine finanzielle Beteiligung mit den Vorhabensträgern zu verhandeln. Ebenso gäbe es die Möglichkeit als Stadt hier durch Eigeninitiative sog. Bürgerwindräder zu errichten und sich hieran ebenfalls finanziell zu beteiligen. Derzeit laufen hierzu keine Gespräche oder konkrete Planungen der Stadt.

 

Kann die Stadt Baugenehmigungen zu Windkraftanlagen ablehnen?

Im Regelfall kann Naunhof Baugenehmigung begründet ablehnen. Sollte eine Fläche im Regionalplan jedoch als geeignet, d.h. privilegiert eingestuft werden, kann ein Vorhabensträger für diese Fläche ein sog. vereinfachtes Bundesimmissionsschutzverfahren beantragen. In diesem Fall wäre die Stadt nicht am Genehmigungsprozess beteiligt, da die Prüfung allein durch das Landratsamt erfolgt. Das bedeutet auch, dass die Stadt keine Baugenehmigung für die Windkraftanlagen erteilen muss oder verweigern kann, da dies nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt.

 

Welche Steuerungsmöglichkeiten hat die Stadt bei der Ausweisung potenzieller Flächen für Windenergie?

Die Stadt gab bereits im Rahmen der Entwurfsplanung des Regionalplans eine Stellungnahme zu gewünschten Rahmenbedingungen ab. Wie diese bei der Fortschreibung des Regionalplans nun berücksichtigt wird, wird sich am 28. März 2025 zeigen, wenn der neue Entwurf veröffentlicht wird. Weiterhin wird die Stadt zu allen kommenden Möglichkeiten im Prozess Stellungnahmen einreichen.

 

Welche Möglichkeiten haben Bürger, sich im Prozess einzubringen?
Jeder Bürger, jede Bürgerinitiative sowie verschiedene öffentliche Träger können sich an der Fortschreibung des Regionalplans beteiligen. Ab dem 28. März ist der Entwurf öffentlich einsehbar. Innerhalb der Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Es werden noch weitere Offenlegungen innerhalb des Prozesses erfolgen. Auch hier kann sich der Bürger beteiligen.

Weitere Beteiligungsmöglichkeiten (Bürgerbegehren, Bürgerentscheid) gibt die Sächsische Gemeindeordnung vor.

 

Bürgerbegehren gegen Windkraftanlagen

Warum hat die Stadtverwaltung Naunhof das Bürgerbegehren nicht akzeptiert?

 Am 26. November 2024 wurde in Naunhof ein Bürgerbegehren gegen den Bau weiterer Windkraftanlagen eingereicht, welches innerhalb kurzer Zeit rund 800 Unterschriften beinhaltete. Bei der Prüfung des Begehrens stellte sich heraus, dass das Bürgerbegehren aus verschiedenen Gründen unzulässig ist. Die entsprechenden Vorschriften eines Bürgerbegehrens regeln §25 ff. der Sächsischen Gemeindeordnung.

Derzeit wird die Zulässigkeit des Begehrens durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Landkreis Leipzig) geprüft.

 

Kann die Stadtverwaltung die derzeitige Bürgerinitiative „Gegenwind“ unterstützen?

Zu einem geladenen Gespräch bot die Stadtverwaltung den Initiatoren der Bürgerinitiative an, die Fragestellung gemeinsam zu überarbeiten, um einen rechtssicheren Bürgerentscheid zu ermöglichen, der rechtsverbindliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Die Initiatoren entschieden sich jedoch, das ursprüngliche Begehren beizubehalten, weshalb das Verfahren durch die Beteiligung des Stadtrates nunmehr zur Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet wurde, um dessen Zulässigkeit zu überprüfen.

 

Wie geht es weiter in Sachen Bürgerbegehren?

Da die Meinung aller Bürger der Stadt uns wichtig ist, entschied der Stadtrat gemeinsam mit der Bürgermeisterin sich einstimmig in seiner Sondersitzung am 06.03.2025 einen Bürgerentscheid zum Thema durchzuführen. Hierfür ist es notwendig, eine rechtskonforme und zulässige Fragstellung zu erarbeiten. Dies soll unter der Beteiligung der Bürger geschehen und dauert derzeit noch an (in Abhängigkeit der Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde).

 

 

 

 

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