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Ferienzeit - sind die Reisedokumente noch gültig?

18. 03. 2024

Die nächsten Ferien kommen schneller, als man denkt. Daher macht die Einwohnermeldestelle darauf aufmerksam, dass diejenigen, die in den Urlaub fahren, für alle Familienmitglieder an die nötigen gültigen Reisedokumente denken mögen.

Die grundsätzliche Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt unter normalen Voraussetzungen für den Personalausweis ca. 2-3 Wochen und für den Reisepass ca. 4 Wochen. Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens vor den Ferien kann es sein, dass die Produktion ein paar Wochen länger dauern wird.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis (sofortige Ausstellung) oder einen Expressreisepass (Herstellungsdauer ca. 4 Werktage) zu beantragen.

 

Bitte Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise, welche Dokumente für Ihre Einreise notwendig sind und welche Mindestgültigkeitsdauer Ihre Dokumente aufweisen müssen.
Informationen erhalten Sie über das Reisebüro oder über das Internet unter www-auswärtiges-amt.de

 

Aufgrund der geänderten Passverordnung und des Passgesetzes werden seit dem 01.01.2024 keine Kindereisepässe mehr ausgestellt.

Personalausweis unter 24 Jahre        22,80€    6 Jahre gültig
Personalausweis ab 24 Jahre            37,00€    10 Jahre gültig
vorläufiger Personalausweis              10,00€    3 Monate gültig
Reisepass für unter 24 Jahre            37,50€    6 Jahre gültig
Reisepass ab 24 Jahren                    70,00€    10 Jahre gültig
Reisepass im Expressverfahren         Grundgebühr RP s.o. + 32,00€ 

   

Zur Beantragung der Dokumente sind folgende Unterlagen mitzubringen

  • das bisherige Personaldokument

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

    Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde oder Eheurkunde

 

Zur Beantragung von Dokumenten für minderjährige Personen:

  • ggf. das bisherige Personaldokument

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

  • Geburtsurkunde, wenn sie im Meldeamt Naunhof nicht schonmal vorlag

  • Zustimmungserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten oder

  • bei alleinigem Sorgerecht: Gerichtsbeschluss oder Negativbescheinigung des Jugendamtes

  • bitte die Körpergröße und Augenfarbe vorher schon prüfen

 
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