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Familienpass

16. 03. 2024

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie mit Ihren Kindern bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) kostenlos besuchen. Welche Einrichtungen dies betrifft, kann im Faltblatt des Freistaates Sachsen nachgelesen werden.

Der Familienpass ist einkommensunabhängig und kann bei der Einwohnermeldestelle Naunhof, Markt 1, 04683 Naunhof beantragt werden.

 

 

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,

  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,

  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind.

 

Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorlegen.

 

Die Stadtverwaltung kann den Familienpass bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausstellen. Dies gilt nicht, wenn ein Kind in diesem Zeitraum 18 Jahre alt wird. In diesem Fall müssen Sie den Anspruch jedes Kalenderjahr neu feststellen lassen.

 

Kontakt:

Tel. 034293/42-127

 

Webseite Faltblatt Familienpass:

https://www.familie.sachsen.de/familienpass.html

 

Bild zur Meldung: Familienpass

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