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Wahlen in Naunhof

Landtagswahl am 01. September 2024

 

Online Beantragung eines Wahlscheins

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, stellt Ihnen die Stadtverwaltung auf Antrag einen Wahlschein aus. Im Wählerverzeichnis wird dies entsprechend vermerkt. Um den Wahlschein zu beantragen folgen Sie bitte diesem Link.

 

Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 31.07.2024 08:00 Uhr bis 30.08.2024 16:00 Uhr, bei Selbstabholung im Wahlamt, Rathaus Naunhof, zusätzlich bis 01.09.2024 15:00 Uhr.

 

Rückfragen beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Naunhof am Telefon unter 034293 42- 127.

 

Wahlhelfende zur Landtagswahl am 01. September gesucht
Bereits jetzt laufen schon die Vorbereitungen für die Landtagswahlen am 01. September. Auch hierfür werden freiwillige Helfende für die Übernahme des Ehrenamtes als Wahlvorstand in den Wahllokalen der Stadt gesucht. 
Interessierte können sich im Ordnungsamt der Stadtverwaltung via E-Mail an und telefonisch über 034293 42126 gern melden. Voraussetzung: man muss mindestens 18 Jahre alt und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Bei Landtagswahlen müssen Wahlhelfende außerdem die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

 

 

Europawahl und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

 

Vorläufige Ergebnisse der Auszählungen aus den Naunhofer Wahllokalen zu Europawahl, Kreistagswahl, Stadtratswahl und Ortschaftsratswahlen

 

Diese vorläufigen Wahlergebnisse sind als nichtamtliche Teilergebnisse zu verstehen, welche in ein Gesamtergebnis der Stadt Naunhof einfließen. Sie können alle Wahlergebnisse auf der Webseite des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen einsehen: https://wahlen.sachsen.de/index.html

 

Als PDF-Download bitte diese Datei öffnen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Rückfragen beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Naunhof am Telefon unter 034293 42- 120.

 

 


 

 

 

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