Erhöhung von Steuern und Entgelten im Haushalt 2022 - WARUM?

Viele und harte Diskussionen und Vorarbeiten gingen den Beschlussfassungen voraus. Die Entscheidung für die Anpassungen in allen Bereichen wurde durch die Verwaltung und durch den Stadtrat nicht leichtfertig getroffen.

 

Gemäß § 73 Abs. 2 Sächsischer Gemeindeordnung hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
1.    soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,
2.    im Übrigen aus Steuern
zu beschaffen.

 

Nicht wie bei den leistungsbezogenen Entgelten, stehen den Steuern als allgemeine Deckungsmittel der Stadt, keine konkreten Gegenleistungen für besondere Leistungen gegenüber (§ 3 AO). Sie werden zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, die einen objektiven Leistungstatbestand erfüllen. Beides stellt die einzigen Einnahmequellen dar, bei denen die Gemeinden die Einnahmen vollständig behalten dürfen.


Seit vielen Jahren gab es keine Anpassung mehr von Gebühren, Beiträgen und Steuern (Grundsteuer A und Gewerbesteuer 2010, Grundsteuer B 2012). Bei der Haushaltsplanung 2022 war es für den Haushaltsausgleich jedoch notwendig auch die Einnahmen auf den Prüfstand zu stellen.
Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung wurden innerhalb des gesetzlichen Rahmens den aktuellen Betriebskosten angepasst. Auch für die Nutzer/innen der Bibliothek wurden die Gebühren entsprechend der aktuellen Kostenkalkulation angepasst.

Die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuern wurden um 60 v.H. über den Durchschnitt des Landes Sachsen angehoben. Die Hundesteuer wurde um 15 € pro Hund erhöht.    


Damit wurde versucht, die Belastung der Bürger/innen auf die verschiedenen Lebensbereiche zu verteilen. Somit leistet jeder einen kleinen Beitrag, um auch weiterhin eine attraktive, lebens- und liebenswerte Stadt mit vielen freiwilligen Angeboten und Aufgaben, wie die Bibliothek, das Waldbad, das Begegnungszentrum, die zahlreichen Bürger- und Gemeinschaftszentren in den Ortsteilen und die Touristikinformation zu bleiben.
Auch künftig steht die Stadt Naunhof und ihre Ortsteile vor großen Herausforderungen.


Auf Grund der gleichzeitigen Erschließung mehrere Wohngebiete und damit einhergehendem erheblichen Wachstum der Einwohnerzahl sind insbesondere im Bereich der Infrastruktur große Investitionen, wie die Erweiterung der Grundschule, die Schaffung von weiteren Kita-Plätzen und die Erweiterung der Oberschule geplant und dringend notwendig. Weiterhin sind Investitionen in den Straßen- und Radwegbau, sowie in den Fuhrpark und die Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren vorgesehen.  


Auch ist der mittlerweile bestehende Investitions- und Unterhaltungsstau in Millionenhöhe bei den Sportstätten sowie in den kommunalen Liegenschaften dringend abzubauen, um diese auch weiterhin nutzen und unterhalten zu können.


Um diese Vielzahl an Aufgaben zu leisten und um auch in der Zukunft als Stadt handlungsfähig zu bleiben, war es unausweichlich die Einnahmesituation anzupassen.

 

Die Grundsteuerreform, die ab 2025 greift, steht nicht im Zusammenhang mit der Erhöhung der Hebesätze 2022 der Stadt Naunhof.