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Ausbildungsplatz 2024 - Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung

Als Stadtverwaltung sind wir Ansprechpartner und Dienstleister für Bürger. Wir beraten im direkten Publikumsverkehr und bearbeiten verschiedenste Anträge unter Anwendung von geltenden Rechtsvorschriften. Für unsere Arbeit ist der Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationssystemen zwingend notwendig. Um die anfallenden Aufgaben bewältigen zu können, ist eine effiziente Büroorganisation unerlässlich. Weiterhin gehören sowohl Sachverhaltsermittlungen, die Erstellung von Bescheiden und Statistiken als auch die Überwachung von Haushaltsbudgets zum Berufsalltag.


Sie suchen einen zukunftsorientierten Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst mit vielseitigen Aufgabenbereichen? Dann bewerben Sie sich, denn auch in 2024 bildet die Stadt Naunhof wieder einen interessierten, engagierten, jungen Menschen im Ausbildungsberuf zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung aus.


Die dreijährige Ausbildung zum Erwerb des Berufsabschlusses beginnt zum 01.09.2024.


Ausbildungsinhalte:
Die theoretischen Ausbildungsinhalte erlernen Sie im beruflichen Schulzentrum Leipziger Land in Böhlen. Die Ausbildungsinhalte entnehmen Sie bitte den Ausbildungsanordnungen und den gängigen Berufsinformationssystemen.


Die praktischen Ausbildungserfahrungen sammeln Sie in den verschiedenen Fachbereichen unserer Stadtverwaltung, beispielsweise:

  • im Hauptamt und Organisation

  • im Ordnungsamt

  • in der Kämmerei für Finanzen und Controlling

  • im Bauamt.

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • mindestens Realschulabschluss (ø≤ 2,5) oder Abitur (ø ≤ 3,0), Deutsch; Mathematik, Gesellschaftskunde mindestens Note 3

  • Gutes Allgemeinwissen und Interesse an politischen Zusammenhängen

  • gute Kenntnisse im Umgang mit dem PC (MS Office)

  • gute Umgangsformen und freundliches Auftreten

  • Teamfähigkeit und Flexibilität

 

Anforderungen:

  • Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Ordnen und Ablegen von Akten, beim Umgang mit personenbezogenen Informationen)

  • Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen kommunaler Gesetze und Verordnungen)

  • Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für das Beantworten von Bürgeranfragen, für das Erklären von Verwaltungsentscheidungen)

 

Wir bieten:

  • pro Ausbildungsjahr 30 Ausbildungstage Urlaub gemäß § 9 TVAöD - Besonderer Teil BBiG

  • tarifgemäße monatliche Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner und Besonderer Teil BBiG (TVAöD-BBiG). Nach derzeitigem Stand beträgt das monatliche Ausbildungsentgelt im:

o    im ersten Ausbildungsjahr        1.218,26 €

o    im zweiten Ausbildungsjahr      1.268,20 €
o    im dritten Ausbildungsjahr        1.314,02 €


Bewerbungsunterlagen:
Ihre aussagekräftige Bewerbung soll Folgendes enthalten:

  • einen tabellarischer Lebenslauf

  • Zeugnisse

  • Praktikumsbeurteilungen etc.

 

Arbeitgeber

Stadtverwaltung Naunhof
Hauptamt

Kennwort "Bewerbung AZUBI"
Markt 1
04683 Naunhof

oder

E-Mail-Bewerbung an:

 

Ausschreibungsschluss ist der 31.05.2024

Von der Zusendung der Bewerbungsunterlagen außerhalb des genannten Zeitraumes bitten wir abzusehen, da diese keine Berücksichtigung finden können.

 

Hinweise:

Erschließt sich hierbei kein geeigneter Bewerberkreis, behält sich die Stadt weitere Veröffentlichungen oder auch eine Verlängerung der Bewerberfrist vor. Insofern steht der o.g. Termin unter Vorbehalt.


Wir möchten darauf hinweisen, dass wir als Einrichtung des öffentlichen Dienstes für die Teilnahme an Eignungstests und Vorstellungsgesprächen keine Reisekosten erstatten.

 

Datenschutzhinweis: Mit Ihrer Bewerbung willigen Sie ein, dass Ihre Daten bis zur Beendigung des Auswahlverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

 

Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation sowie Kopien von qualifizierten Dienst-/ Arbeitszeugnissen/ Beurteilungen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen. Sonstige Bewerbungen, die sich nicht auf eine aktuelle Ausschreibung beziehen, können wir leider nicht berücksichtigen. Solche Bewerbungen vernichten wir datenschutzgerecht.


Stellenbesetzungen erfolgen nach dem Grundsatz der Bestenauslese allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Wir setzen uns für Chancengleichheit ein. Das gilt auch für die Besetzung von Stellen in unserer Verwaltung. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte haben die gleichen Chancen wie nicht behinderte Bewerber/-innen. Ein entsprechender Nachweis über das Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist beizufügen.

 

Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch.


Kosten, welche Ihnen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens entstehen, werden nicht übernommen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.


Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen willigen Sie ausdrücklich in die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegende ausgeschriebene Stelle ein. Ihre Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für dieses Auswahlverfahren und wird auf Grundlage von Art. 6 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vorgenommen. Dies schließt die Weitergabe an die Mitglieder der Auswahlkommission, die Personalverwaltung und den Personalrat im Rahmen ihrer organisatorischen bzw. gesetzlichen Zuständigkeit ein. Ihre Daten werden bis längstens 6 Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens gespeichert und anschließend gelöscht.

 

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