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Entsorgung von Garten- und Pflanzabfall

Aus gegebenem Anlass wird hiermit auf den Umgang zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle hingewiesen.
 
Garten– und Pflanzenabfälle sind hauptsächlich zu verwerten. Eine Entsorgung durch Verbrennung ist grundsätzlich verboten.
 
Auch eine ausnahmsweise Verbrennung von Pflanzenabfällen ist nicht gerechtfertigt, da Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis Leipzig zur Verfügung stehen, wie z. B.

  • ganzjährige kostenpflichtige Abgabe an den Sammelstellen
  • Andienung bei privaten Entsorgern
  • Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen über die kommunale Biotonne
  • für Garten- und Siedlervereine: Containerstellung über die Kell GmbH
  • Sind jedoch Eigenkompostierung, die Nutzung der öffentlichen Garten- und Pflanzenabfallsammlung sowie die Entsorgung über private Entsorgung nicht möglich oder nicht zumutbar, kann das Landratsamt Landkreis Leipzig auf Antrag im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen, die in Form eines kostenpflichtigen Verwaltungsbescheides erstellt werden, erteilen.

 
Weitere Informationen erteilt das Umweltamt des Landkreises Leipzig (Tel.: 03437 / 984-0)

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