Entsorgung von Garten- und Pflanzabfall

Aus gegebenem Anlass wird hiermit auf den Umgang zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle hingewiesen.
 
Garten– und Pflanzenabfälle sind hauptsächlich zu verwerten. Eine Entsorgung durch Verbrennung ist grundsätzlich verboten.
 
Auch eine ausnahmsweise Verbrennung von Pflanzenabfällen ist nicht gerechtfertigt, da Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis Leipzig zur Verfügung stehen, wie z. B.

 
Weitere Informationen erteilt das Umweltamt des Landkreises Leipzig (Tel.: 03437 / 984-0)