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Fund- und herrenlose Tiere

Wenn Sie ein Tier finden, dessen Halter Sie nicht feststellen können, dann könnte es sich um ein entlaufenes, verirrtes oder verloren gegangenes Tier handeln – ein sogenanntes "Fundtier". Ein Fundtier ist unverzüglich dem Tierheim Oelzschau

  • Tel.-Nr. 034347 / 81633

 

oder per Mail nach Möglichkeit mit Foto an

 

zu melden, welches für die Aufnahme und Betreuung des Fundtieres verantwortlich ist. Auch ist die umgehende Meldung erforderlich, um den Tierhalter i. V. m. täglich eingehenden Verlustmeldungen ausfindig machen zu können. Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass – wer sich ausgesetzten bzw. freilebenden / verwilderten Haustieren, sogenannten "herrenlosen Tieren" annimmt – nach kurzer Zeit zum Tierhalter wird und damit die Verpflichtung übernimmt, dieses Tier (meist handelt es sich um Katzen) entsprechend dem Tierschutzgesetz artgemäß zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Deshalb ist auch derjenige, der vermeintlich "nur" füttert dem Tierschutzgesetz verpflichtet und hat dafür zu sorgen, durch Kastration freilebender Tiere eine weitere Population zu verhindern. Bis zur Kastration des Pfleglings und der gegebenenfalls während der Betreuung einer Katze geborenen möglichen Nachkommen ist ansonsten die vorgeschriebene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung zu ermöglichen.

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