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Naunhof sucht engagierte und zuverlässige Wahlhelfer zur Bundestagswahl am 26. September

Naunhof, den 28. 04. 2021

Wer Interesse hat, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zur Bundestagswahl am 26. September in einem der Wahlvorstände im Stadtgebiet mitzuwirken, kann sich noch bis zum 30. April in der Stadtverwaltung melden (Tel.: 034293 42126 oder per E-Mail unter: ).

 

Besondere Kenntnisse sind nicht mitzubringen. Um auf Ihren Einsatz im Wahlvorstand gut vorbereitet zu sein, findet vorab der Wahl eine Schulung statt. Hierzu werden Sie schriftlich eingeladen.

 

Die Wahlhelfer werden von der Stadt Naunhof berufen. Voraussetzung für dieses Ehrenamt ist die Volljährigkeit, das heißt man muss wahlberechtigt sein. Außerdem muss man die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und das Wahlrecht darf nicht vom Gericht aberkannt worden sein.

 

Als Mitglied in einem Wahlvorstand fallen Sie in die Prioritätsstufe 3 für eine SARS-CoV-2-Impfung gemäß der Corona-Impf-Verordnung. Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat hierzu festgelegt, dass als Nachweis der Impfberechtigung das Berufungsschreiben der Stadt akzeptiert wird.

 

 
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