Kultur- und Sportförderung durch die Stadt Naunhof

Naunhof, den 15. 02. 2021

Seit 2015 stellt die Stadt Naunhof Vereinen und Verbänden, die sich der Pflege der Kultur und des Sports widmen, Fördermittel zur Verfügung. Im Haushalt 2021 wurden dafür 10.000 Euro eingestellt.

 

Die Anträge sind bis 30. März 2021 für das Förderjahr 2021, welches vom 1. April 2021 – 31.03. 2022 läuft, bei der Stadtverwaltung, Sekretariat der Bürgermeisterin, einzureichen.

 

Die Förderrichtlinie mit allen Grundsätzen und Fördermöglichkeiten, einschließlich der Formulare für die Beantragung, finden Sie auf der Internetseite der Stadt Naunhof, Verwaltung/Bürgerservice, Ortsrecht/Satzungen.

 

Als zuständige Bearbeiterin steht Ihnen Frau Schulz für Fragen und Hinweise zur Antragstellung oder zur Abrechnung gern hilfreich zur Seite. Sie erreichen Frau Schulz telefonisch unter der 034293 42-112 oder auch per E-Mail: .

 

Zur Erinnerung:
Die 2020 gewährten Förderungen sind entsprechend der Förderrichtlinie auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides mit dem entsprechenden Formular und den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 28. Februar 2021 abzurechnen.