Anordnung der häuslichen Quarantäne für die Schüler der Klassen 6.1, 6.2, 7.1, 7.2 und 8.2 des Freien Gymnasiums Naunhof
Das Landratsamt Landkreis Leipzig erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 in der jeweils geltenden Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung für den Personenkreis der Klassen 6.1, 6.2, 7.1, 7.2 und 8.2 des Freien Gymnasiums Naunhof:
Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link oder in dieser vom Landkreis zur Verfügung gestellten Elterninformation zum Umgang mit der Schließung von Kitas und Schulen.