Fünf Klassen der Grundschule Naunhof ab 05.12.20 in häuslicher Quarantäne - Betroffen sind die Schüler der Klassen 1c, 1d, 2b, 3b und 3d
Das Landratsamt Landkreis Leipzig erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 in der jeweils geltenden Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung für den Personenkreis der Klassen 1c, 1d, 2b, 3b, 3d der Grundschule Naunhof.
Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link oder in dieser vom Landkreis zur Verfügung gestellten Elterninformation zum Umgang mit der Schließung von Kitas und Schulen.