Der Eigenbetrieb Wasserversorgung informiert

Naunhof, den 03. 07. 2020

Am 01.07.2020 trat das Gesetz zur „befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes“ in Kraft. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde von den Finanzbehörden informiert, wie diese Regelung für die Versorger umgesetzt werden muss.


Damit besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Die Verrechnung erfolgt mit kommender Ablesung im Dezember. Auf dem Bescheid, welcher im Februar 2021 ergeht, wird der geminderte Steuersatz von 5 % für den kompletten Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 angewendet.

 

An den noch ausstehenden Vorauszahlungsraten für 2020 ändert sich demzufolge nichts. Sie bleiben in voller Höhe bestehen und werden im Folgejahr als Komplettpaket korrigiert.

 

Diese Information ergeht nochmals schriftlich an alle Kunden des Eigenbetriebes. Für eventuell auftretende Fragen stehen die Mitarbeiter gern unter der Nummer 034293 42151 zur Verfügung.