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Aktuelle Meldungen der Stadt Naunhof zum Corona-Virus

Naunhof, den 23. 10. 2020

Naunhof, 23.10.2020

 

Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 24. Oktober

 

Die Entwicklung der Coronavirus-Infektionszahlen hat in den vergangenen Tagen an Dynamik zugenommen. Darauf reagiert die sächsische Staatsregierung, indem sie die geplante Änderung der Corona-Schutz-Verordnung vorzieht. Die neue Verordnung gilt vom 24. Oktober bis zum 25. Januar 2021.

 

Neu in die Corona-Schutz-Verordnung aufgenommen wurde die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen. Außerdem gibt es eine Neuerung in Bezug auf Hygienekonzepte. Erstmals ist ein Ansprechpartner für die Einhaltung und Umsetzung des Konzeptes, der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie zum Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu benennen.

Eine wesentliche Neuerung gegenüber der aktuell geltenden Verordnung ist die Neufassung der Vorgaben für Gebiete mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Es gibt nun ein zweistufiges System, welches für die Inzidenz ab 35 sowie ab 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, bestimmte vom Freistaat als Rahmen vorgegebene Maßnahmen vorsieht. Diese sind durch die Landkreise und Kreisfreien Städte zu erlassen und ortsüblich bekannt zu geben.

Bei einer Inzidenz von 35 muss:

  • die Kontaktverfolgung insbesondere in der Gastronomie, in Hotels, Pensionen sowie Bildungseinrichtungen stattfinden (ausgenommen davon sind Geschäfte, Läden und Verkaufsstände)
  • das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet werden und zwar für die Orte im öffentlichen Raum, an denen Menschen dichter und enger zusammenkommen (konkrete Festlegungen treffen die Landkreise und Kreisfreien Städte)
  • der Teilnehmerkreis bei Feiern im öffentlichen und privaten Raum ausschließlich auf den Familien- und Freundeskreis eingeschränkt werden, es sind maximal 25 Teilnehmer erlaubt
  • die Personenanzahl bei Veranstaltungen im Außenbereich auf 250 Personen, im Innenbereich auf 150 Personen begrenzt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein erneutes mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes und genehmigtes Hygienekonzept vorliegt
  • die Schließung von Schank- und Speisewirtschaften von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages erfolgen, ebenso ist die Abgabe von Alkohol in dieser Zeit untersagt

Zudem soll in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände, jedoch nicht im Unterricht, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Ab einer Inzidenz von 50 müssen die Maßnahmen verschärft werden:

  • Feiern im öffentlichen und privaten Raum werden ausschließlich mit Familien und Freunden und nur noch mit bis zu 10 Personen erlaubt
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr durch Landkreise und Kreisfreien Städte angeordnet werden
  • Schank- und Speisewirtschaften müssen bereits ab 22 Uhr schließen, ebenso ist die Abgabe von Alkohol ab dieser Zeit untersagt
  • Prostitutionsstätten werden geschlossen
  • Veranstaltungen dürfen nur noch mit maximal 100 Teilnehmern stattfinden, Ausnahmen kann das Gesundheitsamt zulassen

Sollte der Inzidenzwert nicht binnen zehn Tagen unter 50 fallen:

  • dann sind zusätzlich Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf zwei Hausstände oder 5 Personen begrenzt

Die Überprüfung der getroffenen Maßnahmen soll dann durchgeführt werden, wenn die maßgebliche Schwelle von 35 oder 50 während mehr als sieben Tagen unterschritten wird, dann können die Landkreise und Kreisfreien Städte die Bestimmungen lockern.

 

Für die Weihnachtsmärkte gilt weiterhin, dass ab einer Inzidenz von 20 der Veranstalter verpflichtet ist, mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, welches dann weitere Maßnahmen anordnen kann. Die zuständige Kommune verantwortet die Durchführung des Marktes.

Weitere wichtige Bestimmungen wie das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern und weitere Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung wie Kontaktbeschränkung oder Hygiene behalten ihre Gültigkeit.

Mehr Informationen unter www.coronavirus.sachsen.de.

 

(Quelle: www.medienservice.sachsen.de)

 

Sächsische Corona-Schutzverordnung

 


 

Naunhof, 18.09.2020

 

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen


Da in den Herbst- und Wintermonaten wieder mit häufigeren Infekten und entsprechenden Krankheitssymptomen zu rechnen ist, hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) den beigefügten Leitfaden entwickelt, der als Entscheidungshilfe dienen soll, wie bei bestimmten Symptomen verfahren werden soll.

 

Leitfaden

 


 

Naunhof, 28.08.2020

 

Am 25. August hat das Kabinett die nächste Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet. Nunmehr liegt die endgültige Fassung vor. Die allgemeinen Verhaltensregeln bleiben bestehen. Neu vorgesehen ist ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Höhe von 60 Euro.


Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern werden ermöglicht. Voraussetzungen dafür sind:

  • ein genehmigtes Hygienekonzept, eine datenschutzkonforme Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung sowie
  • kein Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 20 Neuinfektio-nen pro 100.000 Einwohner.

 

Weiterhin sollen Weihnachts-, Jahrmärkte und Volksfeste zugelassen werden. Auch dafür müssen genehmigte Hygienekonzepte vorgelegt und umgesetzt werden.


Als weitere Neuerung dürfen Prostitutionsstätten wieder öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept sowie Auflagen zur Kon-taktnachverfolgung einhalten und nur Dienstleistungen ohne Ge-schlechtsverkehr anbieten.


Die neue Corona-Schutz-Verordnung gilt bis Ablauf des 2. November 2020.

 

Die vollständige Fassung der aktuellen Corona-Schutzverordnung erhalten Sie hier.

 


 

Naunhof, 17.08.2020

 

Neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen

 

Das SMK hat informiert, dass die neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der  Kindertagesbetreuung und von Schulen am 31. August 2020 in Kraft treten und bis zum 21. Februar 2021 gelten soll.


Die neue Allgemeinverfügung liegt hier in der zur Veröffentlichung vorgesehenen Fassung vor.


Der Allgemeinverfügung sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Allgemeine Bestimmungen

Der Zugang zu Schulen und Kitas ist Personen nicht gestattet, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder mindestens ein Symptom erkennen lassen, das auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweist oder innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person persönlichen Kontakt hatten. Gleiches gilt nun auch für Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben und keinen negativen Corona-Test vorlegen können. Die bisher geltenden und eingeübten Hygieneregeln können beibehalten werden.


Schulen
Der Schulbetrieb findet unter Pandemiebedingungen statt. Es besteht Schulbesuchspflicht. Eltern und andere externe Partner können die Schulen betreten. Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen zulässig.
Eltern und externe Partner sind grundsätzlich verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Schulleitung empfiehlt, dass ein ausreichender Abstand zwischen Personen auf dem Schulgelände soweit als möglich eingehalten wird. Wer in Schulgebäuden oder auf dem übrigen Schulgelände keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat, ist verpflichtet, eine solche Bedeckung zumindest bei sich zu führen. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände kann im Hygieneplan der Schule geregelt werden.
Zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten ist täglich zu dokumentieren, welche einrichtungsfremden Personen sich während der Unterrichtszeit oder einer schulischen Veranstal-tung in einem Schulgebäude länger als fünfzehn Minuten aufgehalten haben.


Kitas
Eltern sind verpflichtet, täglich gegenüber der Einrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind kein typisches Symptom der Krankheit Co-vid-19 (Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder allgemeines Krankheitsgefühl) aufweist. Wird die Erklärung nicht vorgelegt, wird das Kind an diesem Tag nicht in Betreuung genommen. Eltern müssen während des Aufenthaltes in Gebäuden der Einrichtung und auf dem übrigen Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten.


Horte
Eine schriftliche Erklärung über den Gesundheitszustand des dort betreuten Kindes müssen die Eltern nicht abgeben. Einrichtungsfremde Personen müssen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Einrichtung tragen.

 


 

Naunhof, 13.08.2020

 

Tests für Reiserückkehrer


Im Bundesanzeiger vom 31. Juli 2020 wurde die Änderung der
Corona-Test-Verordnung des Bundes (BundesVO) verkündet. Somit hat ab sofort jeder Einreisende aus dem Ausland innerhalb
von 72 Stunden einen Anspruch auf einen kostenfreien Test (Download hier). Die Tests werden durch die niedergelassenen Hausärzte oder durch Testambulanzen der Kassenärztlichen Vereinigung durchgeführt. Diese sind an den Flughäfen Leipzig/Halle sowie Dresden bereits eingerichtet.


Für Einreisende aus vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten gilt
weiterhin die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung. Das
heißt, es besteht eine Pflicht, dass unmittelbar nach Einreise in
Sachsen das örtliche Gesundheitsamt über die Rückkehr aus einem Risikogebiet zu informieren und eine zweiwöchige Quarantäne einzuhalten ist. Diese kann durch die Vorlage eines negativen Testbefundes aufgehoben werden. Bis dahin muss in häuslicher Isolation verblieben werden.


Die Tests sind kostenfrei

 


 

Naunhof, 17.07.2020

 

Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 18. Juli 2020


In seiner Sitzung am 14. Juli 2020 hat die Sächsische Staatsregie-rung eine neue Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) beschlossen. Diese gilt vom 18. Juli 2020 bis zum Ablauf des 31. August 2020. Die ausführliche Fassung ist hier nachzulesen.

 

Aufgrund des weiterhin niedrigen Infektionsgeschehens werden für den kommenden Zeitraum weitere Lockerungen im Alltag umgesetzt. Es bleibt allerdings bei dem Abstandsgebot sowie der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel sowie öffentlichen Personennahverkehr.


Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit einer Teilneh-meranzahl von mehr als 1.000 Personen bleiben weiterhin untersagt. Dagegen sind nunmehr Sportveranstaltungen im Freizeit- und Breitensportbereich sowie Volksfeste und Jahrmärkte wieder möglich. Bedingung ist ein durch die zuständige kommunale Behörde vorab genehmigtes Hygienekonzept. Wettkämpfe mit weniger als 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.


Des Weiteren werden neu auch Betriebs- und Vereinsfeierlichkeiten sowie Maßnahmen der Familien-, Kinder- und Jugenderholung (u. a. Ferienlager) mit bis zu 50 Teilnehmern zugelassen.


In Kulturveranstaltungen und -einrichtungen darf der gebotene Mindestabstand unterschritten werden, wenn eine Kontaktnachverfolgung (Speicherung von Personendaten) gegeben ist und ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.


Ab dem 1. September 2020 sollen auch wieder Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern stattfinden können. Voraussetzung soll eine mögliche Kontaktverfolgung sein. Wenn diese nicht gegeben ist, bleiben Großveranstaltungen grundsätzlich bis 31. Oktober 2020 untersagt.

 

 

Neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas vor dem Regelbetrieb – Regelbetrieb startet auch in Horten

 

Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas wird am 18. Juli 2020 in Kraft treten und gilt dann bis zum Ende der Sommerferien am 30. August 2020.


Wesentlichste Änderung ist aus kommunaler Sicht, dass mit Beginn der Sommerferien in der nächsten Woche auch die Horte wieder in den Regelbetrieb übergehen können. Im Übrigen bleiben die Regelungen der aktuellen Allgemeinverfügung weitgehend unverändert. Insbesondere gelten weiterhin die allgemeinen Hygienebestimmungen. Auch die Gesundheitsbescheinigung ist weiterhin erforderlich.


Allgemeinverfügung

Gesundheitsformular

 


 

 

Naunhof, 10.07.2020

 

Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mit-telständische Unternehmen startet


Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbe-trieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weitere Liquiditätshilfen des Bundes erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de startete Anfang der Woche. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und umfasst rund 25 Mrd. Euro.


Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Dazu ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Öffentliche Unternehmen sind ausdrücklich nicht förderfähig.
 


 

Naunhof, 01.07.2020

 

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz mit der temporären Senkung der Umsatzsteuer am 1. Juli 2020 in Kraft getreten
Durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnah-men zur Bewältigung der Corona-Krise – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – wird unter anderem vom 1. Juli 2020 bis 31. De-zember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.


Das Zweites Corona-Steuerhilfegesetz ist in der Fassung der Ver-kündung abrufbar unter: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1512.pdf

 

Umsatzsteuerabsenkung - Bundesministerium für Finanzen gibt geänderte Vordrucke bekannt


Durch Artikel 3 Nummer 3 i. V. m. Artikel 12 Absatz 1 des Zweiten
Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2020 § 28 Absatz 1 und 2 UStG neu gefasst. Danach gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 ein allgemeiner Steuersatz von 16 % und ein ermäßigter Steuersatz von 5 %. Auf Grund der Steuersatzänderungen waren auch die Erläuterungen in den Vordruckmustern USt 1 E und USt 2 E anzupassen.
Mit BMF-Schreiben vom 01. Juli 2020 wurden die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 für die Voranmeldungszeiträume ab Juli 2020 sowie zur Umsatzsteuererklärung 2020 neu bekannt gegeben.


Diese sind hier abrufbar:

 


 

Naunhof, 29.06.2020

 

Mit dem 30.06.2020 gilt eine angepasste Fassung der Sächsischen Coronaschutzverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bitte informieren Sie sich hier über die angepassten Inhalte. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 17. Juli außer Kraft.

 


 

Naunhof, 26.06.2020


Regelbetrieb KITA unter Hygieneauflagen und Corona-Schutzmaßnahmen


Ab 29. Juni 2020 gelten die folgenden Öffnungszeiten für die Naunhofer Kindertagesstätten: 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

 

Weiterhin sind folgende Hygieneauflagen zu beachten:

  • Tägliches Mitbringen der „Gesundheitsbestätigung“ durch Eltern / Personensorgeberechtigte
  • zwingende Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem KITA-Gelände
  • Einhaltung Mindestabstand 1,5 m
  • Einrichtungsfremde Personen dürfen die Einrichtung während den Betreuungszeiten nicht betreten
  • vorerst kein gemeinsames Zuckertütenfest mit Kindern und Eltern/Personensorgeberechtigten

 

Eingeschränkter Regelbetrieb Schulhort


Ab 29. Juni 2020 gilt weiterhin die eingeschränkte Öffnungszeit des Schulhortes Naunhof 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

 

Im Hort gilt analog zu den vergangenen Wochen bis zu den Sommerferien weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb. Mit Beginn der Sommerferien ab dem 20. Juli 2020 soll voraussichtlich auch in den Horten der Regelbetrieb möglich sein.


Information zur Fälligkeit der Elternbeiträge


Elternbeitrag für Juli 2020: fällig am 15.07.2020

Elternbeitrag für August 2020: fällig am 01.08.2020

Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach den geltenden Betreuungsverträgen.


Die Allgemeinverfügung wird voraussichtlich mit Ablauf des 17. Juli 2020 unwirksam.

Allgemeinverfügung
Gesundheitsbestätigung ab 29.06.2020
SMK Minister-Schreiben vom 23.06.2020 zum Regelbetrieb

 


 

Naunhof, 05.06.2020

 

Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 6. Juni 2020
Das Kabinett hat die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie stellt in ihrer Ausrichtung eine Wandlung von Verboten hin zu einer Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger mit nur noch wenigen formulierten Einschränkungen dar. Die allgemeinen Hygieneregelungen, Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote werden aufrechterhalten.
Die wichtigsten Regelungen der Rechtsverordnung im Einzelnen:

  • private Zusammenkünfte in der eigenen Häuslichkeit sind ohne Einschränkungen möglich
  • Zusammenkünfte im öffentlichen Raum dürfen wie bisher mit einem weiteren Hausstand oder neu mit bis zu zehn weiteren Personen erfolgen
  • Familienfeiern in Gaststätten oder angemieteten Räumlichkeiten sind mit bis zu 50 Personen zulässig
  • Handel, Gewerbe, Gastronomie, Beherbergungen oder Angebote für Publikumsverkehr sind grundsätzlich möglich
  • davon ausgenommen bleiben z. B. Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Tanzlustbarkeiten, Sportveranstaltungen mit Publikum (ohne Publikum kann jeglicher Sport ausgeübt und auch als Wettkampf durchgeführt werden) sowie Dampfbäder und Dampfsaunen
  • erlaubt werden Maßnahmen der Familien-, Kinder- und Jugenderholung
  • Großveranstaltungen von mehr als 1.000 Personen bleiben bis 31. August 2020 untersagt
  • in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen und anderen sozialen Wohneinrichtungen dürfen die Bewohner wieder Besuch empfangen; Voraussetzung dafür ist ein Hygienekonzept der Einrichtung
  • die SächsCoronaSchVO (außer des Verbotes von Großveranstaltungen) tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und endet mit Ablauf des 29. Juni 2020.

Die ausführliche Ausfertigung können Sie hier einsehen.

 

 

Überarbeitung der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis 29. Juni 2020.

 

Die Stadt Naunhof ergänzt dazu folgende explizit für das Stadtgebiet geltende Regelungen:

  • Die erlassene Allgemeinverfügung vom 04.06.2020 zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen sieht vor, dass die bisher geltenden Hygienemaßnahmen sowie auch die Einhaltung von festen Gruppen in den Kindertagesstätten ihre Gültigkeit bewahren. Das bedeutet, dass die derzeit eingeschränkten Öffnungszeiten bis einschließlich den 30.06.2020 weiterhin gelten.
  • Die Elternbeitragsberechnung erfolgt wie im Betreuungsvertrag festgelegt, wird jedoch auf maximal 9 Stunden begrenzt. Dementsprechend wird bei Betreuungszeiten die über 9 Stunden liegen lediglich der Elternbeitrag für 9 Stunden erhoben. Für alle anderen Betreuungszeiten ist der Elternbeitrag gemäß den im Betreuungsvertrag festgelegten Stunden zu entrichten. Die Elternbeitragsberechnung im Hort wird auf maximal 6 Stunden begrenzt. Die Elternbeiträge werden Ende Juni abgebucht.
  • Das Zuckertütenfest wird wie geplant in der jeweiligen Einrichtung stattfinden.

 

 

Koalitionsausschuss beschließt Konjunkturpaket des Bundes
Der Koalitionsausschuss der Koalitionsregierung auf Bundesebene hat am 3. Juni ein umfassendes Konjunkturprogramm unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zahlungsfähigkeit stärken“ veröffentlicht.

 


 

Naunhof, 29.05.2020

 

In seiner öffentlichen Sitzung beschloss der Stadtrat am 28.05. den Erlass der Elternbeiträge für den Monat Mai. In Zusammenfassung aller Elternbriefe bedeutet dies, dass alle Gebühren für die Monate April und Mai erlassen werden, unabhängig davon, ob in dieser Zeit ein Notbetreuungsanspruch wahrgenommen wurde. Den ausführlichen Elternbrief lesen Sie hier.

 


 

Naunhof, 26.05.2020

 

Maßnahmen zum Erhalt der sozialen Infrastruktur in Sachsen
In ihrer Existenz bedrohte gemeinnützige Organisationen bzw. ihre Einrichtungen können in Kürze eine Soforthilfe beantragen. Die Unterstützung richtet sich an jene, die keine anderweitige Unterstützung erhalten, nicht unter die Regelungen des SodEG fallen und dem Geschäftsfeld des Sozialministeriums zugeordnet sind. Damit sollen insbesondere soziale Vereine, gemeinnützige Stiftungen, Schullandheime, Familienbildungsstätten, KiEZe, Jugendherbergen u. ä. Projekte unterstützt werden. Insgesamt werden 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Bewilli-gungsstelle ist die SAB. Soziale Träger können dort zeitnah den Soforthilfe-Zuschuss „Soziale Organisationen“ beantragen. Die SAB informiert umgehend, sobald eine Antragstellung möglich ist.


Weitere Informationen können der Medieninformation des Freistaates entnommen werden.

 


 

Naunhof, 20.05.2020

 

Bitte nehmen Sie den heutigen Elternbrief zur weiteren Verfahrensweise im Umgang mit anfallenden Elternbeiträgen zur Kenntnis.

 


 

Naunhof, 16.05.2020

 

Bitte nehmen Sie den heutigen Elternbrief des Kultusministeriums zur Kenntnis, in dem Eltern bis 5. Juni freigestellt wird, ob ihre Kinder der Schulpflicht durch den Besuch des Präsenzunterrichts an der Schule oder in häuslicher Lernzeit nachkommen. 

 


 

Naunhof, 15.05.2020

 

Die Stadt Naunhof einen Elternbrief verfasst, der viele offene Fragen zum eingeschränkten Regelbetrieb in Schulen und Kitas ab 18.0. aufgreift. Wir bitten um Kenntnisnahme.

 


 

Naunhof, 14.05.2020

 

Das Kabinett hat eine neue Fassung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung verabschiedet, die mit 15. Mai wirksam wird. Darin werden weitere Lockerungen thematisiert. Bitte informieren Sie sich hier über den Inhalt.

 


 

Naunhof, 12.05.2020

 

Wir bitten um Beachtung des beigefügten Elternbriefes zum eingeschränkten Regelbetrieb in Schulen und Kitas ab 18.05.2020. Dieser wird Ihnen ebenfalls postalisch zugestellt werden.

 


 

Naunhof, 08.05.2020

 

Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen – Online-Antrag
Die in Sachsen für die Auszahlung der Entschädigung zuständige Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit einer Pressemitteilung vom heutigen Tag darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich ein Online-Assistent entwickelt wurde, der über Amt24 nutzbar ist. Antragsteller können nun ein persönliches Servicekonto im Amt24 anlegen, den Antrag komplett online ausfüllen, die notwendigen Nachweise per Mausklick beifügen und den Antrag elektronisch an die Landesdirektion übermitteln. Auch der Bescheid der Landesdirektion wird anschließend elektronisch an das Servicekonto-Postfach der Antragsteller übermittelt. Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Antragstellung und zum Antragsverfahren sind im Förderportal der Landesdirektion Sachsen oder über Amt 24 abrufbar: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854

 


 

Naunhof, 06.05.2020

 

Bitte nehmen Sie den Elternbrief zum Umgang mit Elternbeiträgen im Rahmen der Notbetreuung in Kindertagesstätten und Hort zur Kenntnis.

 


 

Naunhof, 02.05.2020

 

Weitere Lockerungen ab 4. Mai

Wie bereits angekündigt hat das Sächsische Kabinett die CoronaSchutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) mit weiteren Lockerungen der Beschränkungen im öffentlichen Leben zur Vermeidung der Ansteckung mit dem Coronavirus ab Montag, den  4. Mai 2020, beschlossen. Diese neue Verordnung ersetzt die derzeit geltende und am  3. Mai  2020 auslaufende Corona-Schutz-Verordnung.

 

Zusammenfassung: Jeder Bürger ist nach wie vor angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Die Kontaktbeschränkung wurde um eine Person, die nicht im Hausstand lebt, erweitert.  Ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel sind jetzt zulässig mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten.  Neu geregelt ist die Untersagung von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.  Einrichtungen, die nicht der Betriebsuntersagung unterliegen und deren Öffnung erlaubt ist, sind z. B. Bibliotheken, Museen, Tierparks, botanische und zoologische Gärten, Spielplätze, Außensportstätten unter Wahrung der Einhaltung der Abstandsregelung. Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken. Eine Öffnung ist weiterhin für Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und für Waren der täglichen Grundversorgung erlaubt. Zudem können weitere Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geöffnet werden. Soweit die Ladenfläche über 800 Quadratmeter hinausgeht, ist eine Öffnung zulässig, wenn die darüber hinausgehende Ladenfläche abgesperrt wird. Dienstleistungen durch Friseure und artverwandte Dienstleistungserbringer unter Beachtung der Hygienevorschriften sind zulässig. Die bestehenden Besuchsverbote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen sowie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben bis auf wenige Ausnahmen gültig. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 20. Mai 2020. 

 

Bitte informieren Sie sich hier über die ausführlichen Inhalte.
 

Überarbeitung der Allgemeinverfügung zur  Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen 

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft und gilt bis 22. Mai 2020. Nunmehr besteht auch ein Anspruch auf Notbetreuung, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt (z. B. Krankheit oder Existenzgefährdung). Die Entscheidung hierzu wird durch die Gemeinde oder die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege getroffen. 

Allgemeinverfügung

Sektoren mit Anspruch auf Notbetreuung

Notbetreuungsformular 
 
Elternbeiträge werden nur bei Nutzung der Betreuungsangebote erhoben
Wir verweisen auf die Pressemitteilung des SMF vom 1. Mai 2020, in der bekannt gegeben wird, dass bis zum 24. Mai 2020 die Elternbeiträge zentral übernommen werden, wenn keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege oder Horten im Rahmen der Notbetreuung in Anspruch genommen werden können. 
 


 

Naunhof, 29.04.2020

 

Weitere Lockerungen ab 4. Mai beschlossen

Die Verlangsamung der Ausbreitung der Pandemie schafft die Möglichkeit, weitere Lockerungen der durch Corona bedingten Einschränkungen vorzunehmen. Am kommenden Montag, dem 4. Mai werden nun weitere Schritte folgen.


Ab 4. Mai können Außenanlagen von Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten öffnen. In Bibliotheken kann die Medienausleihe stattfinden
und auch Museen können wieder öffnen. Darüber hinaus werden Friseure sowie artverwandte Berufe wie beispielweise Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios ab kommendem Montag wieder öffnen. Behandlungen sind nur gestattet, wenn sowohl der Dienstleister als der Kunde permanent eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken bleibt untersagt.
Gemeinsamer Sport und Bewegung im Freien werden unter Beachtung strenger Auflagen sowie der Einhaltung von Abstandsregeln wieder zulässig sein. Das Training muss ohne körperlichen Kontakt zu anderen sowie ohne die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen durchgeführt werden.

 

Der erste Schritt der Wiedereröffnung der Schulen mit dem Fokus auf den Abschlussklassen ist gut verlaufen. Ab 6. Mai kehren weitere Klassen
zum Unterricht an die Schulen zurück. Dabei handelt es sich um die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen 2021 an Gymnasien, Oberschulen und Berufsschulen sowie den vierten Klassen an Grund- und Förderschulen. Auch hinsichtlich der Kindertagesstätten wird in den kommenden Tagen über die nächsten Schritte beraten. Zunächst wird ab Montag parallel zur Öffnung weiterer Geschäfte und Gewerbe der Kreis
der Anspruchsberechtigten für die Betreuung für Kita- und Grundschulkinder ausgeweitet. Eine Konkretisierung erfolgt bis spätestens 30. April 2020.

 


 

Naunhof, 27.04.2020

 

Informationen zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat beigefügte Informationen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich hier.

 

Liquiditätsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft
Das Sächsische Staatsministerium für Land- und Forstwirtschaft (SMEKUL) hat mitgeteilt, dass ab heute das Liquiditätsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft in Anspruch genommen werden kann. Die Antragstellung erfolgt über die Homepage der Sächsische Aufbaubank (SAB). Die Förderrichtlinie, die Antragsformulare und weitere Informationen sind hier zu finden.
Förderempfänger können Kleinstunternehmer sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 100 Mitarbeitern folgender Tätigkeitsbereiche sein:

  • Primärerzeugung landwirtschaftIicher Erzeugnisse
  • Fischerei oder Aquakultur
  • Forstwirtschaft (Waldbesitzer im Sinne von § 5 Sächsisches Waldgesetz)
  • Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftIicher Erzeugnisse.

 

Aktuelle Informationen für pflegende Angehörige
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat auf seinem Internetangebot „wege-zur-pflege.de“ FAQ zu verschiedenen Themenfeldern für pflegende Angehörige im Zu-sammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht:
https://www.wege-zur-pflege.de/service/faq.html

 

Mehrwertsteuersenkung für Gastronomiebetriebe

Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.

 


 

Naunhof, 23.04.2020

 

Richtlinie zur Sportförderung im Zusammenhang mit Corona veröffentlicht

Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat eine Richtlinie zur Förderung von Sportvereinen veröffentlicht, die heute in Kraft getreten ist. Damit sollen insbesondere Sportvereine und Träger von Sport- und Sportleiterschulen unterstützt werden, die aufgrund der Corona- Maßnahmen Einnahmeausfälle oder Mehrausgaben zu tragen hatten bzw. haben. Vorgesehen ist sowohl ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Sportvereine als auch eine Unterstützung in Form eines zinslosen Liquiditätsdarlehns. Bitte informieren Sie sich hier über den Inhalt der Richtlinie.

 


 

Naunhof, 20.04.2020

 

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19

Mit heutigem Tag gilt die aktualisierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO).

Jeder, der in Sachsen ab heute einkaufen geht, Bus oder Bahn fährt, muss einen Mundschutz tragen. Ab heute kann auch wieder in Bau- und Gartenmärkten und in kleineren Geschäften bis 800m² eingekauft werden. Auch Ausflüge und Wanderungen sind erlaubt. Die strikten Ausgangsbeschränkungen wurden also aufgehoben, aber die Kontaktbeschränkungen bestehen weiterhin. Bitte informieren Sie sich hier über den Inhalt der aktualisierten Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.

 

Neue Allgemeinverfügung zur Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertagesstätten vom 17.04.2020

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erlässt in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) folgende Allgemeinverfügung. Diese gilt bis einschließlich 3. Mai.

 

Übersicht der Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Pandemie
In den vergangenen Wochen wurden umfangreiche Bundeshilfen zur Unterstützung der Wirtschaft durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen und weitere Maßnahmen angekündigt. Diese Übersicht mit Stand vom 16.04.2020 bildet den jeweiligen Sachstand ab und führt entsprechende Links zu den zuständigen Bundesministerien und weiteren Institutionen auf. Für aktuelle Informationen zu den einzelnen Programmen sollten tagesaktuell die jeweiligen Webseiten aufgesucht werden.

 


 

Naunhof, 16.04.2020

 

Busverkehr im Landkreis nimmt den Normalbetrieb wieder auf

Schüler der Abschlussklassen können ab dem 20. April wieder mit dem Bus zur Schule fahren. Der vorläufig in Kraft gesetzte Ferienplan wird dann durch den eigentlich gültigen Fahrplan zu Schulzeiten abgelöst. Mit der Aufnahme des Normbalbetriebes heißt es auch wieder "Bitte steigen Sie beim Fahrer ein!". Die Entwicklung einer Schutzvorrichtung für den Fahrerarbeitsplatz macht es möglich, denn ein Schutz der Fahrgäste wie auch des Fahrers ist damit gewährleistet.  Mit dem Einbau der Schutzvorrichtung können die Fahrgäste auch wieder Tickets beim Fahrer erwerben und entwerten.

 


Naunhof, 16.04.2020

 

KELL GmbH öffnet Wertstoffhöfe schrittweise und zunächst abweichend von den regulären Öffnungszeiten

Zu folgenden Terminen werden Wertstoffhöfe im Landkreis Leipzig in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr wieder öffnen:

 

ab 20. April   Borna

ab 21. April   Wurzen

ab 22. April   Grimma

ab 23. April   Markkleeberg

ab 24. April   Beucha

 

Es wird darauf hin gewiesen, dass die geöffneten Wertstoffhöfe nur unter Beachtung der weiterhin geltenden Pandemiebeschränkungen betrieben werden dürfen. Dazu gehört die Einhaltung der Abstandsregeln. Der Zutritt ist nur allein bzw. mit einer im Haushalt wohnenden Person gestattet und auf maximal drei Anliefer-Fahrzeuge beschränkt. Dadurch kann es zu erheblich langen Wartezeiten kommen. Es wird darum gebeten, dem Personal vor Ort Folge zu leisten und somit den reibungslosen Ablauf zu unterstützen. Es wird keine Kartenzahlung angeboten.

 

Bitte wägen Sie Ihren derzeitigen Besuch des Wertstoffhofes ab. Voraussichtlich ab 4. Mai gelten für die wiedereröffneten Wertstoffhöfe wieder die regulären Öffnungszeiten. Aktuelle Informationen finden Sie jederzeit hier.

 


Naunhof, 16.04.2020

 

KfW-Schnellkreditprogramm startet heute

Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt aktiv sind. Das Kreditvolumen beträt bis zu 25 Prozent des Gesamtumsatzes in 2019 (max. 800.000 Euro mit mehr als 50 Mitarbeitern, max. 500.000 Euro bis 50 Mitarbeiter). Voraussetzung ist, dass das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen ist und zu diesem Zeitpunkt geordnete Verhältnisse aufweisen kann. Bis zu 2 tilgungsfreie Jahr zu Beginn können auf Wunsch gewährt werden. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen, wodurch der Kredit schnell bewilligt werden kann. Ein Antrag ist über die Hausbank zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 


Naunhof, 16.04.2020

 

Covid-19: Sachsen lockert Beschränkungen im öffentlichen Leben teilweise

In einer Pressemitteilung des Landkreis Leipzig vom 15.04.2020 informiert dieser über die geplanten Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen im öffentlichen Leben in Sachsen, die zum Schutz vor einem Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus zunächst nur teilweise erfolgen sollen.

Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.

 


Naunhof, den 14.04.2020

 

Öffnung der Oberschule für die Abschlussklassen

Das Sächsische Kabinett hat entschieden, ab dem 20. April neben den Gymnasien auch die Oberschulen für die Abschlussklassen zu öffnen, um so die Schulabschlüsse sichern zu können. Für die Prüflinge zum Haupt- oder Realschulabschluss wird dazu die Zeit bis zum Prüfungsbeginn am 25. Mai für eine intensive Vorbereitung genutzt.

Die derzeit geltende Allgemeinverfügung wird dahingehend geändert werden, dass der Unterricht in den Abschlussjahrgängen und eine Durchführung von Prüfungen möglich wird. Berücksichtigt wird dabei insbesondere, dass sowohl für den Unterricht als auch für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung das gesamte Schulgebäude genutzt werden kann und sich nur die betreffenden Schüler, Lehrer und sonstiges erforderliches Personal in diesem Zeitraum im Schulgebäude aufhält. Das Unterrichts- und Prüfungsgeschehen kann unter diesen Bedingungen räumlich so entzerrt werden, dass Infektionen weitestgehend vermieden werden und der gebotene Abstand eingehalten werden kann.

 


Naunhof, 09.04.2020

 

FAQ „Corona“ des BMF zu steuerlichen Erleichterungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) ausgearbeitet, die den von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen einen Überblick über die steuerlichen Erleichterungen geben sollen. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich insoweit aufdrängenden Fragestellungen und werden regelmäßig aktualisiert.
Das FAQ „Corona“ Steuern des BMF ist hier abrufbar.

 


 

Naunhof, 07.04.2020

 

Soforthilfe-Zuschuss des Bundes

Die Gewerbetreibenden, die bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) die Soforthilfe des Bundes beantragen möchten, können dies über das hier beigefügte Antragsformular tun. Die Antragstellung für das Sofortdarlehen bei der SAB funktioniert generell nur elektronisch. Nur in Ausnahmefällen kann dies per Papier beantragt werden. Somit gibt es hierfür kein Antragsformular zum downloaden.

 

In den vergangenen Wochen wurden umfangreiche Bundeshilfen zur Unterstützung der Wirtschaft durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen und weitere Maßnahmen angekündigt. Die beigefügte Übersicht  bildet den Sachstand vom 03.04.2020 ab und führt entsprechende Links zu weiterführenden Informationen auf.

 


 

Naunhof, 02.04.2020

 

Entschädigung für fehlende Kinderbetreuung
Mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde in § 56 Abs. 1a ein Anspruch auf Entschädigung geschaffen, wenn Eltern ihre Kinder bis zum 12. Lebensjahr aufgrund der Schließung von Kitas und Schulen selbst betreuen müssen, weil keine anderweitige, zumutbare Betreuungsmöglichkeit besteht. Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls für längstens sechs Wochen.
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat als zuständige Stelle für die Beantragung der entsprechenden Entschädigung in Sachsen eine Internetseite mit weiteren Informationen sowie dem Antragsformular freigeschaltet, die über folgenden Link erreicht werden kann:
https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854

 

Sozialschutzpaket auf den Weg gebracht

Das sogenannte Sozialschutzpaket soll helfen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Zugang in die Grundsicherung wird vorübergehend erleichtert.
  • Die Bemessung des Kinderzuschlags wird vorübergehend an die gegenwärtige Situation angepasst.
  • Es wird eine Verordnungsermächtigung ins Arbeitszeitgesetz eingefügt, um arbeitsrechtliche Ausnahmeregelungen zu erlassen, die dazu beitragen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie die Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern in der derzeitigen Situation der Corona-Pandemie sicherzustellen.
  • Die Hinzuverdienstgrenze in der Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte wird gelockert.

Informieren Sie sich hier über das "Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus (Sozialschutz-Paket)" vom 27.03.2020.

 

Veröffentlichung von Fallzahlen pro Kommune

Da die Fallzahlen im Landkreis Leipzig weiter ansteigen und es mittlerweile eine große Anzahl von Personen gibt, die aus der häuslichen Quarantäne entlassen werden konnten, wird der Landkreis Leipzig die Daten künftig vollständig und bezogen auf die einzelnen Kommunen nennen. Informieren Sie sich über den aktuellen Stand unter www.lk-l.de.

 

Veröffentlichung der Abhol- und Lieferdienste von Naunhofer Unternehmen

Die Stadt Naunhof unterstützt ihre Gewerbetreibenden auch in der Krise. Auf unserer Internetseite können alle Unternehmen, die aktuell auf Liefer- und Abholdienste umstellen mussten, ihr Angebot veröffentlichen. Die Seite ist abrufbar unter "Wirtschaft -> Lieferservices während der Krise" und kann jederzeit erweitert werden. Möchten auch Sie diesen Service nutzen, schreiben Sie uns eine E-Mail:

 

Finanzielle Hilfen für Gewerbetreibende

Mit gestriger Post erhielten die Gewerbetreibenden unserer Stadt ein Schreiben mit einer Übersicht der finanziellen Hilfen für Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbständige, Soloselbständige, Künstler in der Corona-Krise. Die Inhalte können auch jederzeit auf unserer Internetseite unter "Wirtschaft -> Coronahilfe für Gewerbetreibende" nachgelesen werden.

 


 

Naunhof, 01.04.2020

 

Freistaat beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung – Ausgangsbeschränkungen in Sachsen verlängert
Das Kabinett hat am Dienstag eine neue Rechtsverordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der damit einhergehenden Erkrankung COVID-19 zugestimmt. Die Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen. Sie löst die bisher geltende Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkungen« vom 22. März 2020 ab und tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft. Informieren Sie sich hier über den Inhalt.


Außerdem wurde die Allgemeinverfügung »Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen« vom 20. März 2020 überarbeitet. Die aktuelle Fassung vom 31.03. tritt ebenfalls mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.

 

Ziel der neuen Rechtsverordnung ist es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Außerdem wurde die Durchsetzung der Verbote mittels Bußgeldern und Strafen ergänzend klar geregelt.

 


 

Naunhof, 26.03.2020

 

Die Stadt Naunhof hat einen neuen Elternbrief herausgegeben.

Bitte informieren Sie sich hier.

 


 

Naunhof, 25.03.2020

 

Absage der Öffentlichen Stadtratssitzung am 26.03.2020

Die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 26.03.2020, 19:00 Uhr wird aufgrund der aktuellen Situation abgesagt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 


 

Naunhof, 24.03.2020

 

Inzwischen wurden die Sektoren der kritischen Infrastruktur neu definiert. Dazu gilt ab heute eine neue Allgemeinverfügung
(Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 23. März 2020, Az: 15-5422/4).

Bitte informieren Sie sich über die Sektoren der kritischen Infrastruktur hier.

Das Formular zur Erklärung des Bedarfes einer Notbetreuung in Kita und Schule finden Sie hier.

 


 

Naunhof, 23.03.2020

 

FAQ zu Ausgangsregelungen

Harte Zeiten stehen uns in den nächsten Wochen bevor. Die Ausgangsregelungen wurden weiter verschärft. Am Montag, 23.03., 0:00 Uhr trat die verschärfte Allgemeinverfügung zur Einschränkung des öffentlichen Lebens in Sachsen in Kraft. Diese gilt bis 5. April, 24 Uhr. Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger? Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen.

 

Helfer für Naunhof und Ortsteile – wir sind für Sie da!

Die Stadt Naunhof hat eine Freiwilligenzentrale ins Leben gerufen. Sie wird koordiniert von Veikko  Möckel, Thomas Uhlenbrock, Andreas Fröhlich, Katja Sultzer und Denise Richter. In dieser unsicheren Zeit wollen sie gemeinsam mit weiteren ehrenamtlichen Helfern den Einwohnern unserer Stadt zur Seite zu stehen. Bitte nehmen Sie in Notsituationen des Alltages den Kontakt auf. Die Freiwilligenzentrale führt dann Helfer und Hilfesuchende zusammen. Zu erreichen ist sie wochentags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter Tel. 034293 55152 und darüber hinaus auch jederzeit über E-Mail: sowie an den Wochenenden mobil unter: 0159 04166298, von 8:00 bis 18:00 Uhr und ebenfalls per E-Mail.

 

„Wollen auch Sie helfen, sprechen Sie uns an!“ 

Ihre Freiwilligenzentrale

 


 

Naunhof, 22.03.2020

 

Ausgangsbeschränkungen treten ab 23.03.2020, 0:00 Uhr in Kraft

Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird bis 5. April untersagt. Bitte informieren Sie sich über die Allgemeinverfügung.

 


 

Naunhof, 20.03.2020

 

Bürgerbrief

Mit heutiger Post erhalten alle Haushalte in Naunhof und Ortsteilen einen Bürgerbrief mit den wichtigsten Informationen rund um das Thema Corona.

 

In Ergänzung zu diesem Brief weisen wir darauf hin, dass alle Pflegedienste in Naunhof und Ortsteilen geöffnet bleiben und die Bewohner der Altenpflegeheime und die zu pflegenden Personen im häuslichen Umfeld weiterhin betreut werden. Bitte informieren Sie Ihre Angehörigen darüber und verbreiten Sie diese Information auch an die Personen, die sie momentan noch nicht erhalten haben. Wir danken für Ihre Mitarbeit.

 


 

Naunhof, 19.03.2020

 

Folgende hilfreiche Tipps des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe geben wir Ihnen gern zur Hand:

Covid 19 - Tipps für Eltern

Covid 19 - Tipps bei häuslicher Quarantäne

 


 

Naunhof, 18.03.2020

 

Bürgertelefon wird eingerichtet
Aufgrund des hohen Ansteckungsrisikos und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich die Stadt Naunhof entschlossen, ab Mittwoch, dem 18.03.2020 das Rathaus bis auf Weiteres zu schließen. Aber wir arbeiten weiter, auch wenn die Türen geschlossen sind. Dringende Anliegen können selbstverständlich weiterhin nach vorheriger Terminabsprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner vorgebracht werden.
Aufgrund der aktuellen Lage richtet die Stadt Naunhof eine Hotline ein, um die Bürgerinnen und Bürger mit allen Fragen rund um die Auswirkungen des Corona-Virus nicht allein zu lassen.  Die Hotline ist erstmals ab Donnerstag, 19.03.2020, in der Zeit von 10:00 – 16:00 Uhr besetzt. Danach ist sie täglich erreichbar montags bis freitags in der Zeit von 8:00 – 16:00 Uhr unter der Rufnummer 034293/42192.

 

Aufruf zum Aufbau einer Freiwilligenzentrale

Es ist abzusehen, dass sich das gesellschaftliche Leben auf ein Minimum reduzieren wird. Mitunter sind auch die sozialen Kontakte und Strukturen hilfsbedürftiger Menschen in Gefahr.  Sie sind zuverlässig, engagiert und wollen helfen? Dann suchen wir Sie als freiwilligen Ehrenamtlichen für den Aufbau und den Betrieb einer Freiwilligenzentrale in der Stadt Naunhof. Ihre Aufgabe wird es sein, einen Freiwilligenpool zur Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen aufzubauen. Darüber hinaus beraten Sie die Menschen in Notsituationen und vermitteln diese an die entsprechenden Helfer.
Wenn Sie die Stadt Naunhof mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte kurzfristig bis Freitag, den 20.03.2020 an Ihre Ansprechpartnerin Anja Gaitzsch (Tel. 034293/42-180, E-Mail: ).

 

Hinweise zu den Sprechzeiten der Allgemeinmedizinischen Arztpraxen

Dr. Hartig und Dr. Kittner führen momentan keine Nachmittagssprechzeiten mehr durch. Es ist immer nur ein Arzt vor Ort.
Frau Mochalski führt ihre regulären Sprechzeiten durch.
Bei Dr. Lücker finden reguläre Sprechzeiten statt. Die Notfallsprechstunde verschiebt sich auf 11 bis 12 Uhr.
Bei Dr. Schröter-Berthold und Dr. Olbrich bleiben ebenfalls die regulären Sprechzeiten am Vormittag bestehen.

 

Fahrplananpassungen ab 19. März - Regionalbahn 110

Durch die Anordnung, vorsorglich Kindertagesstätten und Schulen im Freitstaat aufgrund des Coronavirus zu schließen, einer dadurch angespannten Personalsituation und einem spürbaren Rückgang der Fahrgastzahlen müssen bei der Mitteldeutschen Regiobahn Fahrplananpassungen umgesetzt werden.

Mit Betriebsaufnahme am Donnerstag den 19. März sind die Linien RB 30 (Dresden – Chemnitz – Zwickau) und RB 110 (Leipzig – Grimma – Döbeln) betroffen. Es wird vorrangig ein Stundentakt umgesetzt, d. h. die Verstärkerzüge zwischen Chemnitz und Zwickau bzw. zwischen Leipzig und Grimma entfallen ersatzlos. Diese Einschränkungen sind zunächst bis zum 19. April 2020 befristet.

Den detaillierten Fahrplan sowie weitergehende Informationen erhalten Fahrgäste auf der Website www.mitteldeutsche-regiobahn.de und der 24h-Service Nummer: 0341/231 898 288.

Ersatzfahrplan Regionalbahn 110 Leipzig-Grimma-Döbeln ab 19.03.2020

Ersatzfahrplan Regionalbahn 30 Dresden – Chemnitz – Zwickau ab 19.03.2020

 

Allgemeinverfügung

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren, hat das sächsische Kabinett beschlossen, mit der beigefügten Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen zu schließen und fast alle Veranstaltungen und Versammlungen zu untersagen. Die Verfügung soll ab 19. März 2020 bis zunächst 20. April 2020 gelten. Die "Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 16. März 2020, AZ: 15-5422/4" können Sie hier einsehen.

 

 


 

Naunhof, 17.03.2020

 

Rathaus geschlossen

Aufgrund des hohen Ansteckungsrisikos und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich die Stadt Naunhof entschlossen, ab Mittwoch, dem 18.03.2020 das Rathaus bis auf Weiteres zu schließen. Aber wir arbeiten weiter, auch wenn die Türen geschlossen sind. Dringende Anliegen können selbstverständlich weiterhin nach vorheriger Terminabsprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner vorgebracht werden.

 

Ab 19.03.2020 werden auch die öffentlichen Spielplätze geschlossen. Wir bitten um dringende Beachtung.
 

Bitte informieren Sie sich über diesen Link des Landkreises Leipzig über die Schließung fast aller öffentlicher und privater Einrichtungen im Land Sachsen: https://www.landkreisleipzig.de/pressemeldungen.html?pm_id=3758

 

Desweiteren erhalten Sie hier die aktuellsten Elterninformationen aus Naunhof, Stand 17.03.2020.

 


 

Naunhof, 16.03.2020

 

Kitas und Schulen ab Mittwoch, 18.03.2020 geschlossen

 

Weitere wichtige Hinweise zu Einschränkungen im öffentlichen Leben

  • Die kulturellen Einrichtungen Stadtbibliothek, Begegnungszentrum und Stadt- und Touristinformation bleiben ab Dienstag, den 17.03.2020 geschlossen.
  • Im Zuge der Schließung von Kitas und Schulen wird auch der Sporthallenbetrieb ab Mittwoch, den 18.03.2020 eingestellt.
  • Ab sofort entfällt der mittwochs stattfindende Wochenmarkt in Naunhof.

 


 

Naunhof, 15.03.2020

 

Offizielle Informationen des sächsischen Kultusministeriums

Hier erhalten Sie offizielle Informationen des sächsischen Kultusministeriums zur angeordneten unterrichtsfreien Zeit ab Montag, dem 16.03.2020:

https://www.bildung.sachsen.de

 


 

Naunhof, 14.03.2020


Ab Montag, 16.3.2020: kein Schulunterricht

Bis auf Weiteres können Kinder zur Schule kommen und werden betreut. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.
Weitere Info hier.

 

Kitas und Horte sind noch geöffnet

Bis auf Weiteres bleiben alle Kitas und Horte der Stadt geöffnet. Damit wird den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit gegeben, sich bis zur Schließung auf eine Betreuung im häuslichen Umfeld einstellen zu können.

 

Appell an die Eltern

Wer es einrichten kann, lässt sein/e Kind/er bitte zu Hause. Bitte sorgen Sie zeitnah bis zur kompletten Schließung der Einrichtungen für eine mögliche Betreuung Ihrer Kinder. Denken Sie auch daran, das Mittagessen abzubestellen.
 

Öffentliche Einrichtungen der Stadt

Die öffentlichen Einrichtungen Stadtbibliothek, Begegnungszentrum und Stadt- und Touristinformation bleiben bis auf Weiteres geöffnet. Bitte beachten Sie die Einhaltung der einschlägigen hygienischen Standards und reduzieren Sie  ihre Aufenthaltsdauer auf ein Mindestmaß.

 

Hotline des Landkreises

Bitte wenden Sie sich bei dringenden Fragen an die Hotline des Landkreises unter der Telefonnummer 03437/9845566 (wochentags 8:00 - 18:00 Uhr)

 


 

Naunhof, 13.03.2020

 

Über diesen Link informieren wir Sie über eine aktuelle Mitteilung des Landkreises Leipzig vom 13.03. zur weiteren Verfahrensweise in Schulen und Kitas: https://www.landkreisleipzig.de/pressemeldungen.html?pm_id=3749

 

Desweiteren informieren wir Sie über den Vollzug des "Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten", welcher vom Landkreis Leipzig an die Städte und Gemeinden übermittelt wurde. Die nachfolgenden Punkte sind für alle relevant und ab sofort einzuhalten:

 

Auszug:

"... Veranstaltungen mit über 200 bis maximal 1000 Teilnehmenden sind durch die Veranstalterin bzw. den Veranstalter schriftlich unter Nutzung des unter www.landkreisleipzig.de eingestellten Bogens zur Selbsteinschätzung mit einer Kurzbeschreibung der Veranstaltung und einer Aufzählung der angedachten Hygienemaßnahmen mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Gesundheitsamt  des Landkreises Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna oder elektronisch an oder anzuzeigen.

... Unmittelbar bevorstehende Veranstaltungen oder Menschenansammlungen, die bis einschließlich 18. März 2020 durchgeführt werden sollen, sind sofort anzuzeigen. ..."

 

 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Informationen zum Thema über die Webseite der Stadt Naunhof oder weitere Medien.

 
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