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Neues Führungszeugnis

Naunhof, den 08. 02. 2019

Neues Aussehen, mehrsprachig, verbesserter Datenschutz

 

Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundezentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.

Da weder der Gesetzgeber noch das Bundesamt für Justiz (BfJ) für Führungszeugnisse eine bestimmte Gültigkeitsdauer vorgeben, wird das alte Führungszeugnis nicht sofort aus dem Alltag verschwinden. Somit werden beide Varianten für eine gewisse Zeit im Umlauf sein.

Die Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses bleibt unverändert bei 13 Euro. Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann es direkt im Internet über das amtliche Online-Portal des BfJ unter: www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden. Alternativ ist die persönliche Antragstellung im Einwohnermeldeamt möglich.

 

Flyer_Führungszeugnis

 

Bild zur Meldung: Bildquelle: Bundesamt für Justitz

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