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S 46 – Ortsdurchfahrt von Naunhof ist nun Kreisstraße

Naunhof, den 11. 01. 2019

Mit der Verkehrsfreigabe der Bundesautobahn A38 im Jahr 2006 hat die S 46 im zur Abstufung vorgesehenen Abschnitt ihre Verkehrsbedeutung als Staatsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des SächsStG verloren. Seither dient die Straße dem überörtlichen Verkehr innerhalb des Landkreises und war deshalb entsprechend dieser nunmehrigen Verkehrsbedeutung gemäß § 7 Abs. 2 SächsStG zur Kreisstraße abzustufen. Per Allgemeinverfügung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erfolgte diese Abstufung zum 1. Januar 2019 im Bereich zwischen dem Netzknoten S 46/S 49 (Großsteinberg am See) bis Knoten S46/S43 Naunhof (Autobahnzubringer) sowie weiter S 46 ab Abzweig Fuchshain bis zur Stadtgrenze Leipzig.

 

Auf dieser Grundlage wird der Landkreis Leipzig einen entsprechenden Planungsauftrag, welcher derzeit in Vorbereitung ist, für den Grundhaften Straßenausbau erteilen. Dieser wird mit der Stadt Naunhof abgestimmt. Planung und Ausbau werden in mehreren Abschnitten unter Einhaltung aller notwendigen gültigen Vorschriften und Richtlinien eines Kreisstraßenausbaus sowie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen zum Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes erfolgen. Mit einer abschnittweisen Realisierung kann nach Aussage des Landratsamtes, jedoch in Abhängigkeit der Herstellung des Baurechtes sowie unter Einbeziehung der für den Straßenbau gültigen und notwendigen Regelförderung, sicher nicht vor den Jahren 2020/2021 begonnen werden.

 

Die Stadt Naunhof selbst plant und baut die bislang noch nicht realisierte 3. Ausbaustufe der Osttangente, zwischen der Großsteinberger Straße und der Wurzener Straße entlang der Bahnlinie, in Eigenregie. Mit der kompletten Fertigstellung aller Teilabschnitte ist dann die Abstufung zur Gemeindestraße möglich. Grundlage ist hier ebenso die dann geänderte Verkehrsbedeutung.

 

Bild zur Meldung: Die Sanierung der Ortsdurchfahrt rückt näher.

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