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Stadtrat beschließt Fortschreibung des Einzelnhandels- und Zentrenkonzept

Naunhof, den 01. 10. 2018

Der Einzelhandel unterliegt einem stetigen Strukturwandel. Als Grundlage für eine gezielte Steuerung seiner Entwicklung am Standort Naunhof hat die Stadtverwaltung im Juni 2016 die BBE Handelsberatung GmbH, Leipzig mit der Fortschreibung des bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt. Im Mittelpunkt des Entwicklungskonzeptes stehen die Perspektiven und Ziele der Innenstadt von Naunhof sowie die Sicherung der Nahversorgung. Am 30. August wurde das Konzept im Stadtrat öffentlich vorgestellt und danach in der Sitzung am 27. September mehrheitlich beschlossen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient lediglich der Planung und schafft keine Baurechte. Dafür bedarf es der Aufstellung von Bebauungsplänen.

 

Nach der ersten Vorstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes im Stadtrat, im August gab es weiteren Informationsbedarf. Es wurde daher in der Septembersitzung erneut beraten. Die Berichterstattung über das Entwicklungskonzept in der örtlichen Presse stiftete zudem Verwirrung, insbesondere bei ansässigen Händlern in der Kurzen Straße.

 

Derzeit gibt es drei Planvorhaben von Lebensmittelmärkten, die eine Modernisierung und eine Erweiterung ihrer Verkaufsfläche in Naunhof anstreben. Es handelt sich um die Unternehmen ALDI, Netto Marken-Discount und LIDL. Die Prüfung dieser drei Planvorhaben ist aber nur ein Teilbereich innerhalb des Entwicklungskonzeptes gewesen. Vielmehr enthält es eine ausführliche Analyse der Rahmenbedingungen des Einzelhandelsstandortes Naunhof. Berücksichtigt werden dabei die regionale Lage und die zentralörtliche Bedeutung, das Einzugsgebiet und die Siedlungsstruktur. Anhand der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung wird dann eine Prognose zur Nachfrageentwicklung erstellt, auf deren Basis danach Vorschläge für die planerische Steuerung der Einzelhandelsentwicklung erarbeitet werden.

 

Im Ergebnis des jetzt gefassten Stadtratsbeschlusses ist eine Erweiterung der Verkaufsflächen bei LIDL, wie auch bei Netto am jetzigen Standort möglich geworden. Voraussetzung hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes. Für Aldi ist eine Vergrößerung der Grundfläche des Baukörpers am jetzigen Standort rechtlich nicht möglich.

 

Bild zur Meldung: Blick über die Brandister Straße Richtung Innenstadt

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