Information der Deutschen Post AG zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Das neue Postgesetz sieht vor, dass Briefe ab dem 01.01.2025 länger unterwegs sein dürfen. Statt wie bisher eine Zustellung von 80 % der Sendungen am ersten Werktag nach Einlieferung, gilt nun, dass 95 % der Briefsendungen 3 Tage nach Einlieferung (§ 18 PostG: „im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag“) ankommen müssen.
Mit neuster Information machte die Deutsche Post AG zur Briefwahl auf Folgendes aufmerksam:
- Die richtige Beschriftung der Hausbriefkästen ist ein entscheidender Faktor für die Zustellung der Briefwahlunterlagen und
- Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefes durch die Wähler/innen in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post; dies gerade in Hinblick auf die erwartete sehr große Anzahl der Briefwähler/innen
Die Stadt Naunhof haftet nicht für Empfehlungen der Deutschen Post AG. Achten Sie bitte selbst auf rechtzeitigen und sicheren Zugang der Briefwahlunterlagen bei Ihnen und in der Stadtverwaltung.