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Information der Deutschen Post AG zur Bundestagswahl am 23.02.2025

12. 02. 2025

Das neue Postgesetz sieht vor, dass Briefe ab dem 01.01.2025 länger unterwegs sein dürfen. Statt wie bisher eine Zustellung von 80 % der Sendungen am ersten Werktag nach Einlieferung, gilt nun, dass 95 % der Briefsendungen 3 Tage nach Einlieferung (§ 18 PostG: „im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag“) ankommen müssen.

Mit neuster Information machte die Deutsche Post AG zur Briefwahl auf Folgendes aufmerksam:

- Die richtige Beschriftung der Hausbriefkästen ist ein entscheidender Faktor für die Zustellung der Briefwahlunterlagen und

- Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefes durch die Wähler/innen in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post; dies gerade in Hinblick auf die erwartete sehr große Anzahl der Briefwähler/innen

 

Die Stadt Naunhof haftet nicht für Empfehlungen der Deutschen Post AG. Achten Sie bitte selbst auf rechtzeitigen und sicheren Zugang der Briefwahlunterlagen bei Ihnen und in der Stadtverwaltung.


 

 
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