Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Auslegung Unterlagen zum Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Naunhof und Ortsteile

Naunhof, den 08. 12. 2022

Das sächsische Straßengesetz (SächsStrG) wurde im Jahr 2019 geändert. Demnach gelten Straßen, Wege und Plätze, die ab dem 01.01.2023 nicht im Straßenbestandsverzeichnis der Kommunen eingetragen sind, als nicht öffentlich. Um die Öffentlichkeit der Straßen, Wege und Plätze auch für die Zukunft in der Stadt Naunhof und den Ortsteilen zu sichern, wurde das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Naunhof und den Ortsteilen überprüft und dabei u. a. fehlende Eintragungsverfügungen für die Straßen, Wege und Plätze angelegt. Diese Eintragungsverfügungen und weitere Unterlagen des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Naunhof und den Ortsteilen können bis zum 22.12.2022 im Rathaus der Stadt Naunhof, dort im Erdgeschoss Zimmer 1.09 zu den bekannten Öffnungszeiten mit vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 034293/42-121 eingesehen werden.

 

Kontakt:

Herr Hankwitz

Tel.: 42-121

 
Veranstaltungen