Anordnung der häuslichen Quarantäne für die Schüler der Klassen 6.1, 6.2, 7.1, 7.2 und 8.2 des Freien Gymnasiums Naunhof
Naunhof, den 04. 12. 2020
Das Landratsamt Landkreis Leipzig erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 in der jeweils geltenden Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung für den Personenkreis der Klassen 6.1, 6.2, 7.1, 7.2 und 8.2 des Freien Gymnasiums Naunhof:
Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link oder in dieser vom Landkreis zur Verfügung gestellten Elterninformation zum Umgang mit der Schließung von Kitas und Schulen.