Wichtige Informationen für Ihr LEADER-Vorhaben
Die Bewilligungsstelle beim Landratsamt Landkreis Leipzig informiert über eine Mitteilung der EU-Zahlstelle bezüglich der Corona-Pandemie:
1. Wenn Vorhaben aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant durchgeführt werden können (z.B. durch Schließung, Lieferstopp oder Personalausfall), sollten sich die Begünstigten umgehend per E-Mail oder Post bei der Bewilligungsbehörde melden und den Sachverhalt schriftlich anzeigen. Dies betrifft ebenso die Verlängerung des
Bewilligungszeitraums.
2. Den Begünstigten sollten grundsätzlich keine Nachteile entstehen. Um den Einzelfall
sorgfältig unter Beachtung der Regelungen zur höheren Gewalt und außergewöhnlichen
Umständen durch die Bewilligungsbehörde prüfen und positiv bewerten zu können, ist die
Anzeige des Begünstigten unbedingt erforderlich.
Bitte beachten Sie dazu die Anzeigepflichten und die dafür geltende Frist!
Diese finden Sie in den Nebenbestimmungen unter Nr. 11.8 der NBest-ELER unter:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14206-Foerderrichtlinie-LEADER#anl2.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstelle beim Landratsamt Landkreis Leipzig unter:
https://www.landkreisleipzig.de/behoerdenwegweiser.html?m=organigram-detail&id=51
Bild zur Meldung: Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland