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Gratulationen nach der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung

01. 06. 2018

Es ist eine schöne Tradition im Amtsblatt den Alters- und Ehejubilaren zu gratulieren. Gern möchte die Stadt Naunhof das auch weiterhin tun. Bisher war es so geregelt, dass eine Veröffentlichung automatisch erfolgte, außer es lag im Einwohnermeldeamt eine sogenannte Auskunftssperre vor. Nach der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Veröffentlichung nur noch zulässig bei Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung der betreffenden Person.

 

Auf der Seite unten finden Sie das Formular im Download. Bitte senden Sie es vollständig ausgefüllt an:

 

Stadtverwaltung Naunhof

Naunhofer Nachrichten

Markt 1

04683 Naunhof

 

Bild zur Meldung: Gratulation zu Jubiläen

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