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Änderung im Gewerberecht ab 01.11.2025 - Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Meldebezirk

Naunhof, den 01.​11.​2025

Bisher war bei einer Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde eine Abmeldung durch den Gewerbetreibenden beim bisher zuständigen Gewerbeamt und eine Anmeldung beim neuen zuständigen Gewerbeamt, in deren Meldebezirk der Betrieb verlegt wurde, erforderlich. 

Ab dem 1. November 2025 entfällt für die Verlegung eines Gewerbebetriebes in einen anderen Meldebezirk die Abmeldung bei dem bisher zuständigen Gewerbeamt. 
Diese erfolgt nunmehr verwaltungsintern über die Fachverfahren vom neu zuständigen Gewerbeamt zum bisherigen Gewerbeamt. Dafür wurde die Gewerbeordnung geändert. Dies soll dem Bürokratieabbau in Deutschland dienen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Gewerbeamt der Stadtverwaltung Naunhof, SB Herr Hankwitz, Tel.: 034293/42-121 oder per E-Mail: , wenden.

 

Bild zur Meldung: Änderung im Gewerberecht ab 01.11.2025 - Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Meldebezirk

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