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Neue EU-Verordnung zu SEPA-Überweisungen

Naunhof, den 31.​10.​2025

Aus dem Eigenbetrieb Wasserversorgung:

 

Ab Oktober 2025 trat eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raums noch sicherer machen und frühzeitig vor Fehlüberweisungen und Betrug schützen soll. Künftig muss bei Überweisungen vor Zahlungsfreigabe geprüft werden, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt.

 

Seit dem 05.10.2025 besteht bereits die kostenlose Möglichkeit einer sogenannten Empfängerüberprüfung im Zuge des Überweisungsvorgangs, ab 09.10.2025 tritt diese Überprüfung gesetzlich in Kraft.

 

Achten Sie daher bitte dringend bei Ihren Überweisungen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung nicht nur auf die richtige Bankverbindung, sondern auch auf die exakte Angabe des Zahlungsempfängers:

Stadt Naunhof

 

Bankverbindung des Eigenbetriebes Wasserversorgung Naunhof:

   Kontoinhaber:            Stadt Naunhof

   IBAN:                           DE20 8605 0200 1040 0073 48

   BIC- / SWIFT-Code:     SOLADES1GRM

 

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