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Beteiligungsentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplanes zum Download

26. 03. 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

da zur Thematik Windkraft ein breites Meinungsspektrum zwischen „Pro“ und „Contra“, gekoppelt mit einem großen öffentlichen Interesse, besteht, möchten wir Ihnen bereits heute den uns vorliegenden Beteiligungsentwurf zur Teilfortschreibung mit dem Umweltbericht als Ergebnis der erfolgten Strategischen Umweltprüfung (SUP) als Download zur Verfügung stellen (Datei am Ende der Seite). 

 

Dieser steht in der nächsten Verbandsversammlung am 28.03.2025 in Markkleeberg mit der Zielstellung der Freigabe für das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG auf der Tagesordnung. 

 

Die Veranstaltung ist öffentlich.

 

Der Planungsverband Westsachsen weist ausdrücklich darauf hin, dass die derzeit dargestellten Vorranggebietsausweisungen Vorschlagscharakter als Grundlage für das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren tragen und somit keine Letztentscheidungen bilden. Bei der Ausarbeitung der Ausweisungsvorschläge habe er großen Wert darauf gelegt, eine „regionale Ausgewogenheit“ mit der Vermeidung teilräumlicher Überlastungseffekte zu sichern. Maßgebliche Kriterien bildeten dabei die Einhaltung eines 1 000-m-Siedlungsabstands bei einer Rotor-out-Regelung sowie kommunale Entwicklungsinteressen.

 

Trotz aller Anstrengungen verbleiben natürlich Konfliktpositionen, die wir letztendlich nur gemeinsam mit dem Regionalen Planungsverband bewältigen können.

 

Was können Sie nun tun?

Das eigentliche Beteiligungs- und Anhörungsverfahren findet nach ordnungsgemäßer Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger zum Sächsischen Amtsblatt voraussichtlich im Zeitraum 05-07/2025 statt, wobei zwei Monate für die Abgabe von Stellungnahmen zur Verfügung stehen. Dabei ist es wichtig, dass die Positionierungen fristgerecht als Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht werden, um eine sachgerechte Abwägung dazu zu gewährleisten. Unterschriftensammlungen, Petitionen oder ähnliches bedürfen gleichfalls einer sachgerechten Einstellung in das Verfahren per Stellungnahmen. 

 

Nach offizieller Vorstellung am 28.03.2025 stehen Ihnen die aktuellsten Dokumente und Informationen auf der Webseite des Regionalen Planungsverbandes zur Verfügung:  https://www.rpv-westsachsen.de/.

 

Faktencheck zum Thema Windkraft in Naunhof

Viele Fragen aus den Sitzungen des Stadtrats vom 06.02. und 13.02.2025 und eine Vielzahl an schriftlichen sowie persönlichen Anfragen bei der Stadtverwaltung sollen mithilfe des folgenden kurzen Faktenchecks von uns als Stadtverwaltung beantwortet werden und einen Überblick zu dem sehr komplexen Thema geben. 

 

Aktuelle Situation

Welche Windkraftanlagen gibt es bereits in Naunhof und Belgershain?

In Naunhof und Belgershain existieren zurzeit vier Bestandsanlagen. Alle vier Anlagen sind Privatanlagen, zwei auf der Gemarkung Threna und zwei auf der Gemarkung Fuchshain.

 

Welche Windkraftanlagen befinden sich derzeit in Planung?

Laut Anzeigen eines Vorhabensträgers sind derzeit sechs bis acht weitere Anlagen zwischen Naunhof, Fuchshain und Belgershain in Planung. Weitere Vorhaben sind der Stadtverwaltung bisher nicht bekannt. 

 

Welche Flächen sind derzeit von möglichen Planungen betroffen?

Aktuell sind Flächen der Gemarkung Naunhof, Ortsteil Fuchshain sowie der Gemarkung Threna betroffen. Weitere Flächen werden mit Fortschreibung des Regionalplans (https://www.rpv-westsachsen.de/) ausgewiesen werden, um das gesetzlich vorgegebene 2 % Flächenziel zu erreichen. 

Die Stadt geht weiter davon aus, dass auch weitere Flächen in Erdmannshain und Albrechtshain von Interesse sein könnten, da diese bereits durch einen Vorhabensträger angefragt wurden. 

Die konkret angedachten und zu beplanenden Flächen werden erst mit öffentlicher Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des Regionalplans am 28.03.2025 veröffentlicht. 

 

Welche der in einer möglichen Planung befindlichen Flächen sind im Eigentum der Stadt? 

Keine der Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt. Alle Flächen befinden sich im Privatbesitz. 

Ob und wie eventuell bestehende Vorverträge zwischen den Vorhabensträgern und den Privateigentümer geschlossen wurden, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt. Ebenso unbekannt sind die Inhalte solcher Verträge.

 

Welche konkreten Vorhaben (in Bezug auf die Gemarkung Naunhof) wurden bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landratsamt Landkreis Leipzig) bisher eingereicht?

Nach dem jetzigen Kenntnisstand der Stadt liegen im Moment keine konkreten Genehmigungsvorhaben beim Landratsamt vor. 

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Was ist der Regionale Planungsverband und welche Aufgaben hat dieser inne?

Die Regionalen Planungsverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind nach § 4 Abs.1 SächsLPlG (Landesplanungsgesetz) in ihren räumlichen Zuständigkeitsbereichen für die Aufstellung des Regionalplans zuständig. Der für Naunhof zuständige und verbindlich geltende Regionalplan, ist der Regionalplan Leipzig- Westsachsen. Die zuständige Behörde ist der Regionale Planungsverband Leipzig – Westsachsen.

Der Regionalplan konkretisiert die Ziele von Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung von Teilräumen des jeweiligen Bundeslandes.

Das Handeln des Regionalen Planungsverbandes basiert auf landesrechtlichen Vorschriften. 

 

Wer, wann und wie weist potenzielle Flächen für Windenergie aus?
Der Bund verpflichtete seit dem 01.02.2023 mit dem sog. Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) die Länder zur Ausweisung von Windenergieflächen. Der Freistaat Sachsen entschied sich zur Erreichung des Ziels von 2 % bereits bis 31.12.2027 geeignete Flächen auszuweisen. Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen ist vom Freistaat Sachsen beauftragt den derzeitig gültigen Regionalplan anzupassen (gültig seit 02.08.2021). Eine erste öffentliche Auslegung der Fortschreibung zum Regionalplan erfolgt am 28.03.2025. Dieser Entwurf ist für alle Bürger und Behörden öffentlich einsehbar und wird in öffentlicher Sitzung am 28.03.2025 beschlossen. 

 

Welche Behörden sind im Rahmen von möglichen Genehmigungsverfahren zu beteiligen bzw. zuständig?

Landratsamt Landkreis Leipzig 

https://www.landkreisleipzig.de/

 

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung 

Archivstraße 1, 01097 Dresden

Tel. 0351 564-0

E-Mail:

                        

Werden bestehende Windkraftanlagen in das 2-%-Flächenziel eingerechnet?
Bestehende Anlagen werden nicht in das 2-%-Flächenziel einbezogen. Das hat der Gesetzgeber entsprechend festgelegt. 


Zuständigkeiten der Stadt Naunhof

Kann die Gemeinde Flächen verweigern oder gezielt ausweisen?

Die Stadt kann nur Flächen selbst ausweisen, wenn diese in ihrem Eigentum sind. Die Steuerungsmöglichkeiten für die Stadt sind daher stark begrenzt. 

Die Stadt hat die Möglichkeit durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) entsprechend eine finanzielle Beteiligung mit den Vorhabensträgern zu verhandeln. Ebenso gäbe es die Möglichkeit als Stadt hier durch Eigeninitiative sog. Bürgerwindräder zu errichten und sich hieran ebenfalls finanziell zu beteiligen. Derzeit laufen hierzu keine Gespräche oder konkrete Planungen der Stadt.

 

Kann die Stadt Baugenehmigungen zu Windkraftanlagen ablehnen?

Im Regelfall kann Naunhof Baugenehmigung begründet ablehnen. Sollte eine Fläche im Regionalplan jedoch als geeignet, d.h. privilegiert eingestuft werden, kann ein Vorhabensträger für diese Fläche ein sog. vereinfachtes Bundesimmissionsschutzverfahren beantragen. In diesem Fall wäre die Stadt nicht am Genehmigungsprozess beteiligt, da die Prüfung allein durch das Landratsamt erfolgt. Das bedeutet auch, dass die Stadt keine Baugenehmigung für die Windkraftanlagen erteilen muss oder verweigern kann, da dies nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt.

 

Welche Steuerungsmöglichkeiten hat die Stadt bei der Ausweisung potenzieller Flächen für Windenergie?

Die Stadt gab bereits im Rahmen der Entwurfsplanung des Regionalplans eine Stellungnahme zu gewünschten Rahmenbedingungen ab. Wie diese bei der Fortschreibung des Regionalplans nun berücksichtigt wird, wird sich am 28. März 2025 zeigen, wenn der neue Entwurf veröffentlicht wird. Weiterhin wird die Stadt zu allen kommenden Möglichkeiten im Prozess Stellungnahmen einreichen.

 

Welche Möglichkeiten haben Bürger, sich im Prozess einzubringen?
Jeder Bürger, jede Bürgerinitiative sowie verschiedene öffentliche Träger können sich an der Fortschreibung des Regionalplans beteiligen. Ab dem 28. März ist der Entwurf öffentlich einsehbar. Innerhalb der Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Es werden noch weitere Offenlegungen innerhalb des Prozesses erfolgen. Auch hier kann sich der Bürger beteiligen. 

Weitere Beteiligungsmöglichkeiten (Bürgerbegehren, Bürgerentscheid) gibt die Sächsische Gemeindeordnung vor. 

 

Bürgerbegehren gegen Windkraftanlagen

Warum hat die Stadtverwaltung Naunhof das Bürgerbegehren nicht akzeptiert? Am 26. November 2024 wurde in Naunhof ein Bürgerbegehren gegen den Bau weiterer Windkraftanlagen eingereicht, welches innerhalb kurzer Zeit rund 800 Unterschriften beinhaltete. Bei der Prüfung des Begehrens stellte sich heraus, dass das Bürgerbegehren aus verschiedenen Gründen unzulässig ist. Die entsprechenden Vorschriften eines Bürgerbegehrens regeln §25 ff. der Sächsischen Gemeindeordnung. 

Derzeit wird die Zulässigkeit des Begehrens durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Landkreis Leipzig) geprüft. 

 

Kann die Stadtverwaltung die derzeitige Bürgerinitiative „Gegenwind“ unterstützen?

Zu einem geladenen Gespräch bot die Stadtverwaltung den Initiatoren der Bürgerinitiative an, die Fragestellung gemeinsam zu überarbeiten, um einen rechtssicheren Bürgerentscheid zu ermöglichen, der rechtsverbindliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Die Initiatoren entschieden sich jedoch, das ursprüngliche Begehren beizubehalten, weshalb das Verfahren durch die Beteiligung des Stadtrates nunmehr zur Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet wurde, um dessen Zulässigkeit zu überprüfen. 

 

Wie geht es weiter in Sachen Bürgerbegehren?

Da die Meinung aller Bürger der Stadt uns wichtig ist, entschied der Stadtrat gemeinsam mit der Bürgermeisterin sich einstimmig in seiner Sondersitzung am 06.03.2025 einen Bürgerentscheid zum Thema durchzuführen. Hierfür ist es notwendig, eine rechtskonforme und zulässige Fragstellung zu erarbeiten. Dies soll unter der Beteiligung der Bürger geschehen und dauert derzeit noch an (in Abhängigkeit der Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde). 

 

Wie geht es weiter?

Es wird voraussichtlich Ende April eine Einwohnerversammlung mit Vertreter des Regionalen Planungsverbands, Vertreten der Genehmigungsbehörde sowie den Vorhabensträgern stattfinden (genauere Informationen hierzu folgen).

 

Am 28.03.25 wird der Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans veröffentlicht. Danach hat die Öffentlichkeit bis Ende Juli 2025 die Möglichkeit Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen.

 

Wir freuen uns auf einen konstruktiven und sachorientierten Austausch mit Ihnen. 

 

Weitere Informationen zum Thema: 

Muldental TV: Faktencheck Windenergie mit der Bürgermeisterin Anna-Luise Conrad 

Homepage Regionaler Planungsverband: https://www.rpv-westsachsen.de/

Homepage Landkreis Leipzig: https://www.landkreisleipzig.de/

 

 
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