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Radfahrer auf dem Gehweg

13. 02. 2025

In der letzten Zeit erreichen das Ordnungsamt einige Meldungen zum Thema Radfahrer auf dem Gehweg im Bereich Brandiser Straße in Naunhof. Die Regelung vor Ort ist eindeutig beschildert. Vom Kreisverkehr kommend in Richtung Tankstelle ist die Nutzung des Gehwegs auf der linken Seite auch für Radfahrende in beide Richtungen möglich, erkenntlich durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ unter dem Verkehrszeichen „Gehweg. Der Wille zur Doppelnutzung wird durch die farblich unterschiedliche Pflasterung des Weges noch verdeutlicht. Auf der rechten Straßenseite wiederum sind lediglich Fußgänger auf dem Gehweg erlaubt. Der Weg ist hier wesentlich schmaler. Die Straßenbeleuchtung und das teilweise erlaubte Parken auf dem Gehweg (entsprechend der Beschilderung) schränken diesen zusätzlich ein, sodass Fahrradfahrende hier nicht ausreichend Platz hätten. Ausnahme sind Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Sie dürfen auf dem Gehweg fahren. Einer Aufsichtsperson ab 16 Jahren ist es ebenfalls gestattet, die Kinder mit dem Rad auf dem Gehweg zu begleiten. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal an alle Radfahrer appellieren, diese Regelungen einzuhalten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet werden.

 

 

 

Bild zur Meldung: Radfahrer auf dem Gehweg

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